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Niederlassungserlaubnis
Selbstständige
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit besitzen, können Sie nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.
Beachte: Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit haben, kann die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erst nach fünf Jahren geprüft werden. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auf den Info-Seiten zur Niederlassungserlaubnis.
Voraussetzungen
- Besitz der Aufenthaltserlaubnis seit drei Jahren
Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist es erforderlich, dass sie sich seit drei Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der selbstständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland aufhalten. - Erfolgreiche Umsetzung der Geschäftsidee
Es ist erforderlich, dass Sie Ihre Geschäftsidee erfolgreich umgesetzt haben. Dies geht in der Regel aus Ihren Einkünften und Ausgaben der letzten Jahre hervor. Darüber hinaus kann die zukünftige Planung für Ihr Unternehmen von Bedeutung sein. Bei der Prüfung, ob Sie Ihre Geschäftsidee erfolgreich umgesetzt haben, wird regelmäßig die zuständige Berufsvertretung (z.B. die Industrie- und Handelskammer) beteiligt. - Sicherstellung des Lebensunterhaltes
Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt Ihrer Familie ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel sicherstellen. Das heißt, Sie beziehen keine öffentlichen Leistungen wie z.B. Leistungen vom Jobcenter. - Krankenversicherung
Sie und Ihre Familienangehörigen müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Dies ist der Fall, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder über eine gleichwertige private Krankenversicherung verfügen. - Altersvorsorge
Wenn Sie bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Erwerbstätigkeit mindestens 45 Jahre alt waren, müssen Sie zudem eine ausreichende Altersvorsorge nachweisen, die mindestens der deutschen Durchschnittsrente entspricht. - Keine Straftaten
Sie dürfen nicht in Deutschland straffällig werden. Hierbei können schon Geldstrafen die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verhindern.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen in der Regel eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Bitte mitbringen…
Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis als Selbstständiger beantragen möchten, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Ihren gültigen Reisepass
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Netto-Gewinnbescheinigung
- Mietvertrag (und aktuelle Mietbescheinigung, sofern vorhanden)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- ggf. Nachweis über die Altersvorsorge
- Gebühr: 124,00 €
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Daher senden Sie uns bitte eine Terminanfrage.