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Schulen, Kitas sowie weitere Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche gemäß §33 IfSG
Infektionen breiten sich dort schnell aus, wo viele Menschen zusammen kommen, beispielsweise in Kitas und Schulen. Im Folgenden finden Sie hilfreiche Empfehlungen und Vorschriften.
Masernschutzgesetz
- Hinweise zum Masernschutzgesetz bei Aufnahme in Schule (PDF, 42.3 KB) - nicht barrierefrei
- Hinweise zum Masernschutzgesetz bei Aufnahme in OGS (PDF, 49.7 KB) - nicht barrierefrei
- Masernschutzgesetz: weitere Informationen
Mitteilung über die Erkrankung/den Verdacht einer Infektionskrankheit an das Gesundheitsamt
Gemeinschaftseinrichtungen oder Wohngemeinschaften für Kinder und Jugendliche im Sinne des §33 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind gemäß §34 IfSG dazu verpflichtet, dem Gesundheitsamt die Erkrankung/den Verdacht einer Infektionskrankheit oder die Ausscheidung von Krankheitserregern mitzuteilen. Bitte verwenden Sie dafür den Meldebogen. Eine PDF-Datei des Meldebogens können Sie als Nachweis für die Meldung abspeichern oder ausdrucken.