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Kennzeichen
Rotes 07er-Oldtimer-Kennzeichen
Rote Oldtimerkennzeichen können zuverlässigen Fahrzeughaltern für die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, widerruflich zugeteilt werden.
Mit den roten Oldtimerkennzeichen können unterschiedliche Fahrzeuge bewegt werden. Die Erfassung der Fahrzeuge erfolgt auf einem roten Fahrzeugschein. Es dürfen nur Fahrzeuge bewegt werden, die in diesem Schein aufgelistet sind. Bei Ersterteilung der roten Oldtimerkennzeichen muss mindestens ein Fahrzeug eingetragen werden.
Im Rahmen des Antragsverfahrens wird eine Zuverlässigkeitsprüfung durch die Zulassungsstelle vorgenommen. Diese besteht aus verschiedenen behördlichen Anfragen.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. drei bis vier Wochen.
Für den Antrag auf Erteilung von roten Oldtimerkennzeichen sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Amtliches Ausweisdokument
- schriftlicher Antrag
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes: www.kba.de
- elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige eVB-Nummer) für rote Kennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief im Original
- Gutachten gemäß § 23 StVZO (Oldtimergutachten)
- Aktueller Hauptuntersuchungsbericht
Die roten Oldtimerkennzeichen dürfen ausschließlich für folgende Zwecke genutzt werden:
- An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
- Prüfungsfahrten: Fahrten anlässlich der technischen Überprüfung des Fahrzeugs
- Überführungsfahrten: Fahrten, die der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs
Aufzeichnungspflicht
Es besteht eine Aufzeichnungspflicht über jede Fahrt mit Fahrzeugen, die mit den roten Oldtimerkennzeichen gefahren werden.
Über jede Fahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen (Fahrtenbuch) zu führen, aus denen folgende Daten ersichtlich sind:
- das verwendete Kennzeichen
- Datum der Fahrt
- Beginn und Ende der Fahrt (Uhrzeit)
- Fahrer und dessen Anschrift
- Fahrzeugklasse und Hersteller des Fahrzeugs
- vollständige Fahrzeug-Identifikationsnummer (Fahrgestellnummer)
- Fahrtstrecke
Für jedes Fahrzeug ist ein gesonderter Eintrag im roten Fahrzeugschein erforderlich. Der Fahrzeugschein ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren. Sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen.
Sofern ein (weiteres) Fahrzeug in den roten Fahrzeugschein eingetragen oder ausgetragen werden soll, ist dies bei der Zulassungsstelle zu beantragen.
Dafür sind folgende Unterlagen erforderlich:
- roter Fahrzeugschein
- Aufzeichnungen/Fahrtenbuch
Bei Eintragung weiterer Fahrzeuge jeweils
- Zulassungsbescheinigung Teil II /Fahrzeugbrief im Original
- Gutachten gemäß § 23 StVZO (Oldtimergutachten)
- Aktuellen Hauptuntersuchungsbericht
Im Einzelfall können weitere Unterlagen gefordert werden. Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen roten Fahrzeugscheins beträgt 12,30 Euro.
Mitteilungspflicht
Der Verlust der roten Kennzeichen oder des roten Fahrzeugscheins sind der Zulassungsbehörde unverzüglich unter Angabe von Gründen schriftlich mitzuteilen.
Gebühren
Folgende Gebühren fallen bei der Beantragung von roten Kennzeichen an:
Ersterteilung bzw. Erteilung nach Fristablauf | 152,60 Euro |
Ausstellung eines roten Fahrzeugscheinheftes | 12,30 Euro |
- Antrag Rote Kennzeichen (PDF, 71.2 KB)