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Pflegebedürftigkeit
Pflegeplanung
Die kommunale Pflegeplanung ist nach § 7 Alten- und Pflegegesetz NRW eine Pflichtaufgabe der Stadt. Die Aufgabe umfasst:
- die Bestandsaufnahme bestehender Angebote,
- die Feststellung inwieweit ausreichend Angebote quantitativ und qualitativ zur Verfügung stehen,
- die Klärung, welche Maßnahmen gegebenenfalls zur Herstellung, Sicherung und Weiterentwicklung erforderlich sind.
Die Stadt Münster führt eine verbindliche Pflegeplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen der Dauerpflege durch. Es wird jährlich ein Pflegebedarfsplan für einen Zeitraum von drei Jahren veröffentlicht. In dem Plan werden die aktuellen Angebote, statistische Daten und Prognosen erfasst. Auf dieser Grundlage erfolgt dann eine Aussage über die zukünftig erforderlichen Pflegeplätze der Stadt Münster.
Darüber hinaus zeigt der Pflegebedarfsplan auch Angebote der teilstationären, ambulanten und komplementären Hilfen auf und stellt diese in den unterschiedlichen Stadtbezirken dar.
Die Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur findet in enger Abstimmung mit der Quartiersentwicklung statt. Ziel ist eine Versorgung durch individuelle Unterstützungsmodule für das Leben zu Hause, sowie durch quartiersbezogene Wohn- und Pflegeangeboten, wozu auch sogenannte neue Wohnformen zählen.
Weitere Informationen:
- Kommunaler Pflegebedarfsplan für Münster 2023 - 2026 (PDF, nicht barrierefrei - 6,3 MB)