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Kommunale Konferenz Alter und Pflege
Pflegekonferenz
Nach § 8 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) richtet die Stadt Münster die Kommunale Konferenz Alter und Pflege zweimal jährlich aus.
Die Konferenz hat das Ziel, die Unterstützungsstrukturen in der Stadt für die betroffenen Menschen in Münster zu verstetigen und weiterzuentwickeln.
Inhalte der Konferenz Alter und Pflege sind
- die Beratung und Verabschiedung des aktuellen Pflegebedarfsplans der Stadt,
- Bedarfseinschätzungen bei Investitionsvorhaben für Kurzzeitpflegeplätze und teilstationäre Angebote,
- Austausch und Vorstellung neuer Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen, sowie deren pflegende Angehörige,
- Vorstellung und Beratung neuer Konzepte und Wohnformen zur Schaffung altengerechter Quartiersstrukturen,
- Aufzeigen von Versorgungshemmnisse und Diskussion über notwendige Maßnahmen (z. B. Fachkräftemangel in der Pflege),
- Informationsaustausch und Vernetzung der Akteure.
Mitglieder der Konferenz sind Vertreterinnen und Vertreter der ambulanten, teil- und stationären Wohn- und Pflegeeinrichtungen, eine Vertretung der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung, die örtliche Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, Mitglieder der kommunalen Seniorenvertretung und des Integrationsrates sowie örtliche Selbsthilfegruppen und Interessensvertretungen von pflegebedürftigen Menschen, Menschen mit Behinderungen, chronisch kranken Menschen und Angehörigen und Alten-Wohngemeinschaften.
Weitere Informationen:
- Dokumente zu den Sitzungen der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege (Ratsinformationsystem)
- Grundsätze für die Arbeit der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege (PDF, 200 KB)