Seiteninhalt
Pflegebedürftigkeit
Unterstützung im Alltag
Für eine möglichst selbstständige Lebensführung in vertrauter Umgebung benötigen pflegebedürftige Menschen oft nicht nur pflegerische Leistungen, sondern auch ergänzende Unterstützung im Alltag.
Pflegebedürftige Menschen (Pflegegrad 1 bis 5), die zu Hause leben, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung. Der Betrag von 125 Euro monatlich kann zur eigenen Entlastung oder zur Entlastung pflegender Angehöriger eingesetzt werden. Wer in den Pflegegraden 2 bis 5 eingestuft ist, kann zudem bis zu 40 Prozent der ambulanten Sachleistungsansprüche zur Finanzierung von Unterstützungsangeboten im Alltag verwenden.
Diese Unterstützung kann von anerkannten gewerblichen Anbietern von Betreuungs- und Entlastungsleistungen, aber auch von ehrenamtlichen Einzelpersonen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe geleistet werden.
Ausgenommen von den Unterstützungsleistungen sind haushaltsnahe Dienstleistungen ohne konkreten Bezug zur täglichen Versorgung (beispielsweise Instandhaltung von Gebäuden und Außenanlagen, Handwerkerleistungen) sowie körperbezogene Pflegemaßnahmen nach SGB XI und Behandlungspflege nach SGB V.
Rechtliche Grundlage ist die Anerkennungs- und Förderungsverordnung des Landes NRW.
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Plattform entwickelt, die eine Übersicht der anerkannten Angebote in Nordrhein-Westfalen bietet.
Das Infobüro Pflege hat auf seiner Webseite die Angebote in Münster zusammengestellt.
Unterstützung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe
Oft übernehmen Freunde, Bekannte oder Nachbarn ehrenamtlich niederschwellige Unterstützungsleistungen, indem sie beispielsweise beim Einkaufen helfen, Gesellschaft leisten oder zu Ausflügen und Veranstaltungen begleiten.
Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag für die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an die ehrenamtlich Tätigen zu nutzen.
Wenn Sie Leistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe nach § 11 AnFöVO anbieten möchten, gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Unterstützung erfolgt ehrenamtlich.
- Sie sind mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert und leben nicht in häuslicher Gemeinschaft.
- Sie können eine ausreichende Qualifizierung mindestens im Umfang eines Pflegekurses nach § 45 SGB XI nachweisen.
- Sie betreuen und entlasten nicht mehr als eine Person.
Eine Antragstellung bei der Stadt Münster ist nicht notwendig. Sie können direkt mit der zuständigen Pflegekasse abrechnen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Pflegekasse oder über das Infobüro Pflege.
Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz bietet außer Beratung und Informationsmaterial auch Qualifizierungskurse nach § 45 Sozialgesetzbuch XI an.
- Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz - Region Münster und westliches Münsterland
- Handbuch "Fit für die Nachbarschaftshilfe!" (PDF, 1.58 MB) - externes PDF, nicht barrierefrei
Informationen für gewerbliche Anbieter von Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Wenn Sie Angebote zur Unterstützung im Alltag gewerblich anbieten möchten und Ihr Sitz sich in Münster befindet, ist Ihr Unternehmen durch die Stadt Münster anzuerkennen. Die Antragsstellung ist kostenpflichtig.
Den Antrag auf Anerkennung eines Unterstützungsangebots können Sie elektronisch über die Plattform PfAD.uia des Landesministeriums stellen. Das System leitet Sie durch den Antrag und informiert Sie über alle notwendigen Schritte.
Auch ein Benutzerhandbuch mit hilfreichen Tipps ist dort verlinkt, eine Hotline unterstützt bei Fragen.
Im letzten Schritt drucken Sie über das elektronische Antragssystem den „Antrag auf Anerkennung eines Angebotes“ aus und senden diesen postalisch und unterschrieben an:
Stadt Münster
Sozialamt
- Sozialplanung -
Ayse Durmus oder Lara Brunsmann
Von-Steuben-Straße 5
48143 Münster
Wichtig: Sie benötigen einen ausreichenden Versicherungsschutz für Schäden, die im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verursacht werden könnten.
Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz bietet Information und Beratung zur Anerkennung von Unterstützungsangeboten im Alltag sowie eine fachliche Unterstützung und Begleitung im Sinne von § 6 Abs. 2 AnFöVO.
- pfaduia.nrw.de/uia
- Übersicht der Kosten für den Antrag (PDF, 314 KB)
-
Häufig gestellte Fragen zu „Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI“
(PDF, 630 KB)
Angebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz