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Pflegebedürftigkeit
Pflegewohngeld
Die monatlich zu zahlenden Heimkosten in einem Pflegeheim setzen sich aus fünf Bausteinen zusammen:
- Pflegekosten,
- Kosten für Unterkunft,
- Kosten für Verpflegung,
- Ausbildungsumlage sowie
- Investitionskosten.
Investitionskosten sind die Kosten, die der Träger der Pflegeeinrichtung aufbringen muss, um Gebäude und Material zu erstellen, anzuschaffen oder instand zu halten.
Pflegewohngeld ist eine finanzielle Leistung, um die Investitionskosten zu decken.
Pflegewohngeld können Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen in NRW erhalten, die
- auf Dauer in der Einrichtung leben,
- Leistungen der Pflegekasse erhalten und
- bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreiten
Je nach Höhe des Einkommens können maximal 100 Prozent der anteiligen Investitionskosten als Pflegewohngeld gezahlt werden.
Die Höhe der Investitionskosten ist von Heim zu Heim unterschiedlich. Über die Höhe können die Heimverwaltung, die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Sozialamt, das Informationsbüro Pflege und die zuständige Heimaufsicht Auskunft erteilen. Das Pflegewohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Es wird angepasst, sofern sich die Pflegesätze, die Investitionskosten oder die Pflegestufe ändern.
Die Beantragung des Pflegewohngeldes kann durch den Heimbewohner (bzw. einen Bevollmächtigten bzw. Betreuer) oder direkt durch die Einrichtung erfolgen.