Förderprogramme und Fördermittel

 

Förderprogramm Klimafreundliche Wohngebäude

Die Stadt Münster fördert vielfältige Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Wohngebäuden im Stadtgebiet. Vom Heizungsaustausch über Photovoltaikanlagen bis zu ökologischen Dämmstoffen gibt es viele Möglichkeiten, einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen in Münster zu leisten. Darüber hinaus führen begrünte Dächer zu einer Verbesserung des städtischen Wasserhaushalts und zu einer Reduzierung der städtischen Wärmeinsel, die einhergeht mit einer verbesserten Wohn- und Aufenthaltsqualität.

Gut zu wissen: Das Förderprogramm der Stadt Münster kann problemlos mit weiteren Fördermitteln des Bundes oder des Landes NRW kombiniert werden.

Zum Förderprogramm

Förderprogramm Schallschutz

Mit dem Förderprogramm zum passiven Schallschutz bezuschusst die Stadt Münster den Einbau neuer Schallschutzfenster, Rolladenkästen und Lüfter an bestimmten, besonders lärmbelasteten Straßenabschnitten. Passive Schallschutzmaßnahmen kommen insbesondere dort zum Einsatz, wo sonst keine Möglichkeiten einer Reduzierung der Lärmemissionen an der Quelle bestehen.

Die Fortschreibung des Förderprogramms zum passiven Schallschutz erfolgt auf Basis des beschlossenen Lärmaktionsplans der 4. Runde für die Stadt Münster.  Zur Pressemitteilung

Förderanträge können bequem online ausgefüllt und eingereicht werden.

Alle weiteren Informationen zum Schallschutzprogramm, beispielsweise Fördervoraussetzungen und Höhe der Förderung, entnehmen Sie bitte der Förderrichtline und Beschlussvorlage.

Antrag zur Kostenreduktion für Niederschlags- oder Abwasser

Für begrünte Dachflächen und sonstige Flächen mit Niederschlagswasser-Rückhaltevolumen, wie Muldenrigolen, Teiche, Rückhaltebecken, Zisternen oder Flächen, auf denen Ökopflaster verlegt ist, können ermäßigte Tarifsätze der Niederschlagswassergebühr beantragt werden.

Bei der Bewässerung von Gärten versickert Frischwasser im Erdreich und wird somit nicht dem städtischen Kanalnetz zugeführt. Für diese Menge wird keine Schmutzwassergebühr erhoben, da für die Entsorgung keine Kosten entstehen. Sie können eine Absetzung der Schmutzwassergebühren beantragen, wenn das bezogene Frischwasser nachweislich nicht in das Abwassernetz der Stadt Münster gelangt ist.

Zur Antragsstellung

Förderprogramme des Landes NRW und des Bundes

Viele Maßnahmen zur Energieeinsparung oder zur Anwendung Erneuerbarer Energie werden vom Land Nordrhein-Westfalen oder dem Bund gefördert. Das Förder.Navi von "NRW.Energy4Climate" bietet stets aktuelle Informationen zu dauerhaft angebotenen Förderprogrammen für Breitentechnologien.

Förder-Navi-NRW

Haus der Nachhaltigkeit

In zentraler Lage finden im Haus der Nachhaltigkeit, neben regelmäßigen Angeboten der städtischen Nachhaltigkeits- und Energieberatung der Verbraucherzentrale, abwechslungsreiche Expert*innengespräche, Veranstaltungen und Mitmachangebote statt.

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