Seiteninhalt
Beschäftigung
Unqualifizierte Beschäftigung
Wenn Sie keine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben, oder Ihre im Ausland erworbene Berufsausbildung nicht in Deutschland anerkannt wird, und Sie in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen möchten, finden Sie auf dieser Seite wichtige Informationen zu Ihrem Aufenthalt.
Bitte mitbringen…
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der unqualifizierten Beschäftigung beantragen oder verlängern wollen, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Ihren gültigen Reisepass
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Gebühr: bis zu 100, 00 €
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Daher senden Sie uns bitte eine Terminanfrage.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der unqualifizierten Beschäftigung wird in der Regel bis zum Ende Ihres Arbeitsvertrages erteilt. Sollte die Zustimmung zur Beschäftigung der Bundesagentur für Arbeit weniger lange gültig sein, richtet sich die Dauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis nach der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Sollten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, kann die Aufenthaltserlaubnis für maximal zwei Jahre erteilt oder verlängert werden.
Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zu der Ausübung der unqualifizierten Beschäftigung, für die Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragt haben.
Vor einem Wechsel des Arbeitgebers ist eine Erlaubnis von der Ausländerbehörde einzuholen. Bitte beachten Sie hierbei auch, dass der Arbeitgeberwechsel geprüft werden muss. Informieren Sie uns daher bitte frühzeitig (spätestens drei Wochen vor dem geplanten Arbeitgeberwechsel), wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln möchten.
Verfestigung
Wenn Sie sich als unqualifizierter Arbeitnehmer in Deutschland aufhalten, können Sie nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Punkt Niederlassungserlaubnis.