Seiteninhalt
Beschäftigung
Blaue Karte
Wenn Sie eine akademische Ausbildung (Hochschule) abgeschlossen haben und nun als Fachkraft tätig sein möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine Blaue Karte EU zu beantragen. Die Blaue Karte EU setzt in der Regel ein Gehalt von 1/2 der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (= 43.800 € jährlich) voraus. Wenn Sie einen sogenannten Mangelberuf ausüben (hierunter versteht man u.a. Naturwissenschaftler*in, Mathematiker*in, Ingenieur*in, Ärzt*in oder IT-Techniker*in) oder IT-Spezialist*in mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung sind, genügt ein Gehalt in Höhe von 39.682,80 €. Wenn Sie diese Gehaltsgrenze erreichen, finden Sie die erforderlichen Informationen rund um die Blaue Karte EU auf dieser Seite.
Die Beantragung der Blauen Karte EU ist in Einzelfällen auch möglich, wenn Sie ein tertiäres Bildungsprogramm, das mindestens mit einem Bachelorschulabschluss gleichwertig ist und mindestens drei Jahre Ausbildungsdauer erfordert, erfolgreich abgeschlossen haben. Reichen Sie zur Prüfung bitte Ihren Bildungs-/Berufsabschluss ein und, falls vorhanden, eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Bitte mitbringen…
Wenn Sie eine Blaue Karte EU beantragen oder verlängern wollen, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Ihren gültigen Reisepass
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Abschlusszeugnis
- Arbeitsvertrag
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Bei Verlängerung: letzte drei Gehaltsabrechnungen
- Gebühr: bis zu 100,00 €
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Daher senden Sie uns bitte eine Terminanfrage.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Sollten Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, wird Ihnen die Blaue Karte EU für die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses zuzüglich drei weiterer Monate erteilt.
Sollten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, kann die Blaue Karte EU für bis zu vier Jahre erteilt und verlängert werden.
Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie zur Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft bei dem von Ihnen angegebenen Arbeitgeber.
Sollten Sie Ihren Arbeitgeber innerhalb der ersten 12 Monate wechseln wollen, benötigen Sie hierfür zwar keine Zustimmung der Ausländerbehörde. Sie müssen jeden Wechsel des Arbeitgebers und jede Änderung, die Auswirkungen auf die Erfüllung der Voraussetzungen für die Blaue Karte EU hat, jedoch unverzüglich der Ausländerbehörde mitteilen. Die Ausländerbehörde kann die Beschäftigung für 30 Tage aussetzen, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Fortbestand der Blauen Karte EU weiter vorliegen und den Wechsel innerhalb dieses Zeitraums ablehnen. Informieren Sie uns daher bitte frühzeitig (spätestens drei Wochen vor dem geplanten Arbeitgeberwechsel), wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln möchten.
Verfestigung
Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) ist für Inhaber einer Blauen Karte EU nach 27 Monaten bzw. bei Vorliegen ausreichender Deutschkenntnisse (B1-Niveau) bereits nach 21 Monaten möglich. Weitere Informationen hierzu im Punkt Niederlassungserlaubnis.