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Denkmalförderung
Wertvolle Denkmäler
Ein Gebäude zu pflegen, kostet Geld. Der denkmalgerechte Umgang mit einem Gebäude muss nicht unbedingt teurer sein, und dennoch kann ein Denkmal manchmal besondere Kosten verursachen. Etwa, wenn spezielle Techniken oder Materialien notwendig sind, um es als historisches Bauwerk zu bewahren. Um Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer von Mehraufwendungen zu entlasten, gibt es verschiedene Förderinstrumente.
Das Team der städtischen Denkmalbehörde lotst Sie durch den Antragsdschungel und stellt den Kontakt zu passenden Fördergebern her.
Steuervorteile
Besonders interessant ist für Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer die indirekte Förderung durch Steuererleichterungen. Dabei können im Rahmen der Einkommensteuer alle Kosten, die für die Erhaltung und sinnvolle Nutzung eines Denkmals anfallen, bis zu 100 % über einen Zeitraum von bis zu zwölf Jahren abgesetzt werden. Die Höhe ist abhängig von den steuerlichen Voraussetzungen des jeweiligen Denkmaleigentümers.
Damit Sie Steuervorteile möglichst umfassend ausschöpfen können, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit uns abzustimmen.
Eine wichtige Bedingung für die Gewährung von Steuervorteilen ist, dass die Maßnahmen vor Beginn der Arbeiten fachlich mit der städtischen Denkmalbehörde abgestimmt und denkmalverträglich ausgeführt wurden.
Nach Abschluss der Maßnahmen können Denkmaleigentümer bei der städtischen Denkmalbehörde eine Steuerbescheinigung beantragen, die beim Finanzamt eingereicht wird. Anhand dieser Bescheinigung legt das Finanzamt Höhe und Verteilung der Abschreibungssummen fest.
Der Antrag auf steuerliche Bescheinigung muss schriftlich bei der städtischen Denkmalbehörde gestellt werden und Folgendes enthalten:
- Bezeichnung des Baudenkmals,
- Beschreibung der Maßnahme,
- übersichtlich geordnete Zusammenstellung aller Arbeiten.
Erforderlich sind ferner die nach Bauteilen und Gewerken geordneten Rechnungen im Original.
Zinsgünstige Darlehen
Die Denkmalförderung des Landes NRW durch zinsgünstige Darlehen wird über die NRW.Bank abgewickelt. Das Programm fördert nicht nur Baudenkmäler, sondern auch Gebäude, die von der städtischen Denkmalbehörde als „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ bescheinigt werden.
Zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für die energetische Ertüchtigung von Baudenkmälern vergibt die KfW-Bank.
Zuwendungen und Zuschüsse
Die Stadt Münster fördert kleinere Denkmalpflegemaßnahmen privater Eigentümer aus denkmalpflegerischen Pauschalmitteln. Fördergelder für Denkmalpflegemaßnahmen an Einzelobjekten stehen auch beim Land NRW zur Verfügung.
Die städtische Denkmalbehörde berät Sie gerne, und ermittelt, welche Förderung für Sie in Frage kommen könnte.
Weitere Fördermöglichkeiten
Weitere Fördertöpfe gibt es in speziellen Programmen des Landes NRW, aber auch bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und der NRW-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege.
Bitte sprechen Sie uns an!
Wir begleiten Sie bei der Kontaktaufnahme zu Förderinstitutionen.