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Denkmalbereiche
Definition
Neben der Unterschutzstellung eines einzelnen Gebäudes als Denkmal gibt es nach dem Denkmalschutzgesetz NRW die Möglichkeit, einen Denkmalbereich auszuweisen. Ein Denkmalbereich umfasst mehrere Gebäude, die in einem erkennbaren historischen oder gestalterischen Zusammenhang stehen. Nicht jedes Gebäude muss dabei ein Baudenkmal sein. Es kann sich auch um einen Stadtgrundriss, eine Silhouette, ein besonderes Ortsbild und um handwerkliche oder industrielle Produktionsstätten handeln.
Der Sinn eines Denkmalbereiches ist nicht in erster Linie die Substanzerhaltung wie bei einem Einzeldenkmal, sondern die Bewahrung des typischen Erscheinungsbildes eines Bereichs.
„Denkmalbereiche sind Mehrheiten von baulichen Anlagen einschließlich der mit ihnen verbundenen Straßen und Plätze sowie Grünanlagen, Frei- und Wasserflächen, und zwar auch dann, wenn keine der dazugehörigen baulichen Anlage die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt. Denkmalbereiche können Stadtgrundrisse, Stadt-, Ortsbilder und -silhouetten, Stadtteile und -viertel, Siedlungen, Gehöftgruppen, Straßenzüge und bauliche Gesamtanlagen sein. Hierzu gehören auch handwerkliche und industrielle Produktionsstätten, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen.“
Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen §2(3)