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Bodendenkmäler
Die Fußabdrücke unserer Geschichte
Wir leben in einer Kulturlandschaft, die seit Jahrtausenden von Menschen genutzt, geformt und gestaltet wurde. Wo immer sie sich niederließen und lebten, blieben Spuren zurück, die im Boden die Zeit überdauert haben. Ihr Erscheinungsbild ist ebenso vielfältig, wie es die Bedürfnisse des Menschen sind, sich in seiner Umwelt einzurichten.
Von der Vorgeschichte bis in die Neuzeit, von den Bauten des Wohnens, der Verteidigung, der Religion, der Wirtschaft, der Ver- und Entsorgung und des gemeinschaftlichen Lebens, von der Bewirtschaftung des Bodens bis hin zu Verkehrswegen, Kanälen und Bestattungsplätzen reicht die Bandbreite der Relikte, die im Boden erhalten sind. Auch die großen und kleinen Dinge, die Menschen in der Vergangenheit verloren, entsorgt oder vergraben haben und die wir als Funde wieder ans Tageslicht holen, gehören dazu. All das können Bodendenkmäler sein.
Was ist ein Bodendenkmal?
Um diese Frage zu beantworten, müssen wir uns ein Bodendenkmal genau anschauen, denn es sollte einige wichtige Eigenschaften aufweisen. Zum Beispiel muss es in besonderem Maße von menschlichem Handeln, Wirtschaften und Denken zeugen. Bedeutend sind Bodendenkmäler vor allem, wenn sie von Epochen und Kulturen erzählen, für die es kaum andere Quellen gibt. Das gilt hauptsächlich für die erd- sowie die vor- und frühgeschichtlichen Zeiten, aber auch für weite Teile des Mittelalters und der frühen Neuzeit, wo die schriftliche Überlieferung in vieler Hinsicht lückenhaft ist.
Ein Bodendenkmal kann beweglich sein, wie etwa ein Fundstück, oder unbeweglich, wie eine Wallanlage. Es kann sich noch im Boden befinden, wie die Spuren alter Hausgrundrisse, oder schon ausgegraben sein, wie die Funde. Es kann vollständig im Boden verborgen, wie die Fundamente eines alten Klosters, oder noch oberirdisch sichtbar sein, wie ein alter Kanal. Dabei muss es nicht einmal von Menschenhand gemacht sein, denn auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens zählen unter den Begriff „Bodendenkmal“, weil sie Teil der Entwicklungsgeschichte der Welt und der landschaftlichen Umgebung des Menschen sind.
Unscheinbare, teilweise zerstörte oder halbfertige Objekte, die in ihrer Auffindesituation dokumentiert werden können, sagen dabei mehr aus als herausragende Einzelstücke: Sorgfältig freigelegte Fundzusammenhänge geben mehr Informationen preis als hastig aus dem Boden gerissene Objekte, die keinen archäologischen Kontext mehr haben.
Im Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist genau festgelegt, welche Eigenschaften die Relikte der Vergangenheit im Boden besitzen müssen, um von den Fachleuten als Bodendenkmäler anerkannt zu werden (§ 2, Absatz 1 und 5 DSchG). Dies gibt Archäologinnen und Archäologen eine verlässliche Gesetzesgrundlage, um im Bedarfsfall unser gemeinsames kulturelles Erbe ausgraben, dokumentieren und so für die Nachwelt sichern zu können.