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Berufsfeuerwehr
Brandmeldeanlagen (BMA) und Feuerwehrschlüsseldepot
Die Stadt Münster unterhält eine Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen. Brandmeldeanlagen können direkt an diese Übertragungsanlage der Feuerwehr angeschaltet werden.
Einheitliche Vorgaben zum Aufbau der Brandmeldeanlage sowie zur Anordnung ihrer Bestandteile sollen der Feuerwehr trotz der Vielzahl der in ihrem Zuständigkeitsgebiet vorhandenen Objekte und unterschiedlichen Anlagen eine schnelle Orientierung im jeweiligen Objekt und ein effektives Eingreifen ermöglichen.
Die Anschlussbedingungen schaffen durch einheitliche Vorgaben zur Planung der Brandmeldeanlage die Voraussetzung für eine sichere Meldung von Gefahren und sollen besonders die Auslösung von Falschalarmen unterbinden.
Seit dem 01.08.06 akzeptiert die Feuerwehr Münster als Maßnahme zur Vermeidung von Falschalarmen neben der bisher geforderten Zweimelderabhängigkeit auch den Einsatz von sogenannten VDS-zugelassenen "Mehrkriterienmeldern".
Die aktuelle Fassung der "Anschlussbedingungen für die Anschaltung von Brandmeldeanlagen an die Alarmübertragungsanlage für Gefahrenmeldungen der Stadt Münster" finden Sie hier:
Feuerwehrschlüsseldepot (FSD)
Wenn die Brandmeldeanlage eines Objektes direkt auf die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen (ÜAG) der Feuerwehr Münster aufgeschaltet werden soll, hat der Betreiber der baulichen Anlage auf eigenes Risiko und eigene Kosten ein Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) an dem betreffenden Objekt anzubringen.
Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Feuerwehr Münster abgestimmt werden. Er befindet sich in der Regel an der Anfahrstelle für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezuganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.