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Berufsfeuerwehr - Vorbeugender Brandschutz
Tipps für ein sicheres Silvesterfeuerwerk
Damit die Silvesterparty ein gelungener Erfolg wird und Sie sicher in das neue Jahr "rutschen" können, gibt die Feuerwehr Münster einige nützliche Tipps für den Umgang mit Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht:
- Feuerwerkskörper und Feuerwerksraketen sind "Sprengstoff". Der Umgang damit ist Jugendlichen unter 18 Jahren nur unter Aufsicht gestattet werden. Es gilt folgendes zu beachten:
- Feuerwerkskörper der Kategorie F1 ("Jugend- / Tischfeuerwerk"):
Jugendliche unter 12 Jahren dürfen Feuerwerk der Kategorie F1 nur unter Aufsicht abbrennen. - Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk"):
Feuerwerk der Kategorie F2 darf ausschließlich von Erwachsenen verwendet werden. - Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller.
- Feuerwerkskörper nur im Freien verwenden. In geschlossenen Räumen darf Feuerwerk nur verwendet werden, wenn durch den Hersteller ausdrücklich darauf hingewiesen wird (Kategorie F1).
- Zünden Sie Feuerwerkskörper nicht mittig auf Straßen an. Hier müssen unter anderem Rettungswagen und Feuerwehr ungehindert fahren können.
- Feuerwerksraketen niemals aus der Hand starten, sondern zum Beispiel aus einem abgestellten Getränkekasten mit leeren Glasflaschen. So kann eine Feuerwerksrakete auf eine sichere Flugbahn ausgerichtet werden. Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und -raketen nicht blindlings weg und zielen Sie niemals auf Menschen.
- Zünden Sie nichtfunktionierende Feuerwerkskörper ("Blindgänger") niemals erneut an.
- Auf keinen Fall Feuerwerkskörper manipulieren oder sogar selbst herstellen.
- Bewahren Sie die Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist.
- Tragen Sie Feuerwerkskörper niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
- Erwerben Sie Feuerwerk nur, wenn die Ware mit dem CE-Zeichen und einer nationalen Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM-Kennzeichnung) versehen sind.
- Verschließen Sie zum Jahreswechsel Fenster, insbesondere Dachfenster und Balkontüren, so dass keine abstürzenden Raketen, Leuchtkugeln oder Funken in die Wohnung gelangen. Auch kleine Glühnester können sich über einen Schwelbrand zu einem Wohnungsbrand ausdehnen.
Kommt es zu einem Brand:
- Verlassen Sie geschlossen die Wohnung
- Alarmieren / Warnen Sie gegebenenfalls die übrigen Hausbewohner
- Schließen Sie die Türen
- Alarmieren Sie unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112
- Weisen Sie die Einsatzkräfte der Feuerwehr ein
Kommt es zu einem Unfall:
- Leisten Sie Erste Hilfe
- Alarmieren Sie unverzüglich den Rettungsdienst oder Notarzt über den Notruf 112
- Weisen Sie die Einsatzkräfte der Rettungsdienstes oder den Notarzt ein
Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Feuerwehr Münster
Abteilung Vorbeugender Brandschutz
Tel. 02 51/4 92-84 01