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Berufsfeuerwehr
Brandschutz im Genehmigungsverfahren
Das heutige Baurecht hat sich im Verlauf vieler Jahre, meist aufgrund negativer Erfahrungen entwickelt. So sind in den vergangenen Jahrhunderten häufig ganze Ortschaften und Städte durch Brandereignisse zerstört worden, weil regelnde Bestimmungen fehlten und jeder sein Haus so bauen konnte, wie er es wollte. Erst die negativen Erfahrungen führten zu der Einsicht, dass Brandgefahren nur durch die Einhaltung bestimmter Regeln minimiert werden können. Heute liegt das Baurecht auf einem hohen Niveau. Die Feuerwehren haben einen großen Anteil an dieser Entwicklung, da sie regelmäßig im Genehmigungsverfahren beteiligt sind. Eine wichtige Aufgabe hat dabei die Fachstelle "Gutachterliche Stellungnahmen".
Alle Neubaumaßnahmen sowie die Umbauten oder Nutzungsänderungen bestehender Gebäude unterliegen dem Bauordnungsrecht. Ziel des Baurechts ist es, Gefahren abzuwenden, die von einer baulichen Anlage ausgehen und Schäden für Menschen, Tiere oder Sachwerte hervorrufen können. Die Grundlagen finden sich in der Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW). Sie werden ergänzt durch verschiedene Sonderbauvorschriften, wie z. B. für Krankenhäuser oder Versammlungsstätten, sowie weitere Bestimmungen und technische Richtlinien.
Aus den Anforderungen der vorgenannten Rechtsnormen lassen sich vier Hauptziele des vorbeugenden Brandschutzes ableiten:
- Vorbeugen von Bränden
- Verhindern, dass Feuer und Rauch sich im Falle eines Brandes ausbreiten
- Sicherstellen, dass Menschen und Tiere gerettet werden können
- Der Feuerwehr wirksame Rettungs- und Löscharbeiten ermöglichen
Die Fachleute des vorbeugenden Brandschutzes prüfen zum einen, ob alle brandschutztechnischen Bestimmungen eingehalten wurden, erarbeiten aber auch gemeinsam mit den Planern Lösungsvorschläge bei kniffligen Problemfällen. Wer ein Bürogebäude oder Krankenhaus bauen will, eine Schule oder eine Gaststätte - kurz: ein sogenanntes "Objekt besonderer Art oder Nutzung" - muss daher die Fachstelle "Gutachterliche Stellungnahmen" zu Rate ziehen.