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Berufsfeuerwehr
Gebäudefunkanlagen
Zur Sicherstellung der Funkkommunikation in großen Gebäudekomplexen benötigt die Feuerwehr eine sogenannte "Feuerwehrgebäudefunkanlage" (FGA). Darunter versteht man eine stationäre funktechnische Einrichtung zur Einsatzunterstützung der Feuerwehr, die einen direkten Funkverkehr der Handsprechfunkgeräte innerhalb des gesamten Gebäudes/ Gebäudekomplexes sowie von außen nach innen und umgekehrt ermöglicht.
Sowohl aufgrund geänderter baurechtlicher Vorgaben, dem verstärkten Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen (Metallkonstruktionen, Stahlbeton, metallbedampften Glasscheiben und ähnliches) als auch veränderter Bauweisen (mehrere Tiefgeschosse, innenliegende Treppenräume oder ähnliches) wird der Funkverkehr der Feuerwehr im Einsatzfall stark eingeschränkt. Zur Durchführung einer effektiven Menschenrettung, Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung sowie zur Sicherheit der Einsatzkräfte (beispielsweise Übertragung von Notsignalen) ist durch geeignete technische Mittel (Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen) eine ausreichende Funkversorgung zu gewährleisten.