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Berufsfeuerwehr
Schutzraum-Unterhaltung und Trinkwasser-Notversorgung
Der Zivilschutz hat die Aufgabe, in einem Verteidigungsfall die Menschen durch nichtmilitärische Maßnahmen vor Kriegseinwirkungen zu schützen und dafür im Frieden Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Die Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich liegt beim Bund.
Zur Durchführung seiner Maßnahmen greift der Bund auf die Katastrophenschutzbehörden der Länder zurück. Als kreisfreie Stadt nimmt die Stadt Münster so als „Untere Katastrophenschutzbehörde“ mehrere Aufgaben in „Bundesauftragsverwaltung“ wahr. Ein Teil dieser Aufgaben bezieht sich auf bauliche Einrichtungen, wie zum Beispiel Schutzräume oder Trinkwasser-Notbrunnen.
Soweit noch vorhanden, werden die bundeseigenen, öffentlichen Schutzräume durch Feuerwehrkräfte gewartet und in Stand gehalten.
Der Erhalt - und perspektivisch auch der Ausbau - von Trinkwasser-Notbrunnen soll der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung dienen. Sollte aus irgendeinem Grund die öffentliche Trinkwasserversorgung ausfallen, können an rund dreißig Stellen im Stadtgebiet Trinkwassernotbrunnen in Betrieb genommen und zur Versorgung der Bevölkerung eingesetzt werden. In der einfachsten Ausführung mit Handpumpen, in anderen Fällen aber auch mit aufwändigen Tiefpumpen, Verteilerschränken und Armaturen ausgestattet, werden auch sie durch Feuerwehrkräfte gewartet und betreut. In diesem Bereich leisten die Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr tatkräftige Unterstützung.