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Einzelhandelskonzept
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster – angelaufene Fortschreibung 2024 / 2025
Die angelaufene Konzeptfortschreibung ist notwendig, um die Zielsetzungen und Regelungen des bestehenden Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (Fortschreibung 2018) mit Blick auf die
- zwischenzeitlich veralteten Datengrundlagen aus den Jahren 2015/2016 (Einwohner, Einzelhandelsbestand, Kaufkraft etc.)
- starke Siedlungsflächen- und Einwohnerentwicklung in Verbindung mit der erforderlichen Weiterentwicklung der Zentren- und Standortstruktur inklusive der Neuausweisung von Nahversorgungsstandorten
- feststellbare rückläufige Flächennachfrage des stationären Einzelhandels
- Digitalisierung in Verbindung mit den veränderten Konsumgewohnheiten der Verbraucherinnen und Verbraucher
- Entwicklung der Handelsunternehmen (Betriebsformenwandel, Standorte und Vertriebskanäle, ganzheitliche Marktbearbeitungsstrategien)
- Überprüfung des Zentren- und Standortsystems (City/Innenstadt, Stadtbereichs-, Stadtteil- und Nahversorgungszentren, Nahversorgungslagen, Sonderstandorte)
- aktuellen Rechtsgrundlagen und Rechtsprechungen
- Bewertung der Auswirkungen der ineinander übergehenden Krisen (Covid-19-Pandemie, Ukraine-Krieg i. V. mit Energiepreisexplosion etc.) auf die Zentren und den stationären Einzelhandel
zu überprüfen, ggf. zu modifizieren und weiterzuentwickeln.
Im Vordergrund der Konzeptfortschreibung steht die Überprüfung, Aktualisierung und Weiterentwicklung des bestehenden Konzepts und nicht eine komplette Neuaufstellung bzw. -formulierung.
Hauptbestandteile der Konzeptfortschreibung sind eine Vollerhebung der Einzelhandelslandschaft im gesamten Stadtgebiet, die Erarbeitung einer Mark- und Standortanalyse mit Darstellung der Handlungsbedarfe für die Fortentwicklung des Einzelhandelsstandortes Münster, die Überprüfung und ggf. Modifikation bzw. Weiterentwicklung des Zielsetzungen des Konzepts, des Zentren- und Standortsystems (zentrale Versorgungsbereiche, Nahversorgungslagen, Sonderstandorte), des Nahversorgungskonzepts (inklusive Funktion und Bedeutung der Wochenmärkte), der Sortimentsliste und der Entwicklungs- und Steuerungsleitsätze zum Einzelhandel in Münster. Das fortgeschriebene Konzept soll in diesem Kontext (weiterhin) sowohl die Grundlage für die Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben als auch für die einzelhandelsbezogene Bauleitplanung bilden.
Das Büro Stadt und Handel aus Dortmund, das bereits auch die 2. Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Münster (Fortschreibung 2018) begleitet hat, wurde auch für die aktuelle Fortschreibung beauftragt. Die Fortschreibung wird in Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung Münster und Münster Marketing sowie unter Einbindung der relevanten behördlichen und institutionellen Akteure des Einzelhandels in Münster erfolgen. Ebenso ist eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.
Als eine der ersten Arbeiten im Zuge der Konzeptfortschreibung führt das Büro Stadt und Handel ab Juli 2024 eine vollständige und sortimentsgenaue Erhebung der Einzelhandelsbetriebe in Münster durch.