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Innenstadt
Stadt.Raum.Leben: Münsters Mitte Machen
Wie sieht unsere Innenstadt der Zukunft aus? Was können wir tun, damit das Herz der Stadt auch in Zukunft für alle attraktiv und lebenswert sein wird? Welche neuen Anforderungen an das Zentrum stellen sich? Die Stadt Münster sucht gemeinsam mit zahlreichen Beteiligten nach Antworten auf diese Fragen.
Internetportal zur Zukunft der Innenstadt
Der Geltungsbereich: Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel
Soziale Erhaltungssatzung für das Hafen-, Hansa-, und Herz-Jesu-Viertel
Im Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel sollen die vorhandene Zusammensetzung der Bevölkerung vor strukturellen Veränderungen geschützt und Luxusmodernisierungen weitestgehend verhindert werden. Der Hauptausschuss der Stadt Münster hat am 19. Mai 2021 eine "Soziale Erhaltungssatzung" für die Grundstücke zwischen Bahnhofsbereich im Westen, Wolbecker Straße im Norden, dem Kanal im Osten und dem Hafenweg im Süden beschlossen. Für geplante bauliche Veränderungen an bestehenden Wohngebäuden muss ab sofort eine erhaltungsrechtliche Genehmigung beantragt werden. Dies gilt auch für bauliche Maßnahmen, die nicht einer Genehmigungspflicht nach der Landesbauordnung unterliegen (zum Beispiel Modernisierungen wie Einbau von Heizungsanlagen, Einbau hochwertiger Ausstattung). Auf bebaute Grundstücke im sozialen Erhaltungssatzungsgebiet hat die Stadt Münster ein Vorkaufsrecht.
Mehr zur Erhaltungssatzung
Windthorststraße. Foto: Roman Mensing
Gestaltung der Windthorststraße
Der Vorschlag der Verwaltung zur Gestaltung der Windthorststraße zwischen Bahnhof und Von-Vincke-Straße ist der erste Schritt zu einem zukünftigen Gesamtkonzept, das in Anlehnung an den mit dem ersten Preis prämierten Wettbewerbsentwurf des Büros Lohaus + Carl umgesetzt werden soll. Während einer Testphase vor Ort zeichnete sich ab, dass die positive Gestaltungsidee aus dem Wettbewerbsentwurf aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten und Belange nicht gänzlich umgesetzt werden kann.
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