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Karten, Pläne, Modell
Die Bebauungspläne im Internet
Die Bebauungspläne der Stadt Münster können in einer Stadtplananwendung eingesehen werden.
Die in der Anwendung abrufbaren Bebauungspläne sind überwiegend im Amtsblatt der Stadt bekannt gemacht worden und damit rechtsverbindlich. Es werden aber auch Bebauungspläne angezeigt, die noch im Verfahren sind.
Rechtsverbindliche Auskünfte nur aus dem Originalplan
Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bildet nur der Originalplan der Stadt Münster, der die aktuelle gültige Rechtlage wiedergibt.
Alle Originalpläne der Stadt Münster mit Begründung und textlichen Festsetzungen werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Kundenzentrum "Planen und Bauen" der Stadt Münster bereitgehalten.
Hier können Sie neben einer mündlichen Beratung auch (gegen Gebühr) sowohl Ausschnitte aus den rechtskräftigen Bebauungsplänen und dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster als auch eine individuelle schriftliche planungsrechtliche Auskunft mit allen planungsrelevanten Festsetzungen erhalten oder zugesandt bekommen.
Fachkundige Beratung zum Verständnis der Pläne
Der Umgang und das Lesen der mit abstrakten Symbolen und Flächendarstellungen, so genannten Planzeichen, erstellten Bebauungspläne ist mitunter sehr schwierig und kompliziert.
Beispielsweise ist es möglich, dass
- neben den Bebauungsplänen parallel auch noch andere verbindliche Satzungen und Verordnungen gelten, wie insbesondere Erhaltungs- oder Gestaltungssatzungen, Satzungen nach § 34 BauGB und andere,
- einzelne Regelungen aufgrund von Gerichtsentscheidungen nicht mehr gelten,
- einzelne Regelungen mit einem anderen, neueren oder "überlagernden" Bebauungsplan geändert wurden.
Fast immer sind zum vollständigen Verständnis der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplans darüber hinaus weitere Gesetze hinzuzuziehen, zum Beispiel die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Die der jeweiligen Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster im Kundenzentrum "Planen und Bauen" im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.
Lassen Sie sich deshalb im Zweifel fachkundig beraten: Hilfestellung geben Ihnen neben dem Team des Stadtplanungsamtes auch freie Architektur- oder Stadtplanungsbüros und Rechtsanwaltskanzleien.