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Einzelhandelskonzept
Steuerung der Einzelhandelsentwicklung - im Einklang mit den räumlichen Entwicklungszielen
"Handel ist Wandel" - dieser Satz hat in Münster seine Berechtigung. Der Einzelhandel ist eine der dynamischsten Nutzungen in der Stadt. Seine Entwicklungen haben erhebliche stadt- und versorgungsstrukturelle Auswirkungen. Als bisherige Leitnutzung hat der Einzelhandel eine zentrale ökonomische und soziale Funktion für die Innenstadt und auch für die Stadtbereichs- und Stadtteilzentren. Diese dienen als urbaner Markplatz und auch als Bühne für das öffentliche Leben der Stadtgesellschaft. Der zunehmende Onlinehandel, die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und die derzeitigen Multikrisen (Ukrainekrieg, Nahostkonflikt, Energiekrise, Fachkräftemangel etc.) setzen den Einzelhandel jedoch erheblich unter Druck und bedingen einen Transformationsprozess der Zentren. Dabei bleibt der Einzelhandel eine wichtige Nutzung und die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung zum Schutz und zur Stärkung sowie Weiterentwicklung der Zentren ein Kernthema und eine Daueraufgabe der Stadtentwicklung.
Mehr über die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster
Fortschreibung ist angelaufen
Am 14. März 2018 hat der Rat der Stadt Münster die letzte Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Münster beschlossen. Damit liegt nach dem Beschluss über das erste „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ im Jahr 2004 und der ersten Fortschreibung mit dem Titel „Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster“ im Jahr 2009 auch weiterhin eine rechtssichere und strategische Arbeitsbasis für die Einzelhandels- und Stadtentwicklung sowie deren bauleitplanerische Umsetzung vor.
Eine dauerhaft rechtssichere Grundlage für die Einzelhandelssteuerung kann das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aber nur dann gewährleisten, wenn es regelmäßig fortgeschrieben wird und seine Grundlagen sowie die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen und Empfehlungen der aktuellen Situation entsprechen. Mit der Vorlage V/0433/2023 hat daher der Hauptausschuss der Stadt Münster die Verwaltung im November 2023 beauftragt, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Fortschreibung 2018) unter Berücksichtigung der aktuellen Ziele der Stadtentwicklung sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen zukunftsorientiert fortzuschreiben. Für die Erarbeitung der Fortschreibung und zur Unterstützung der begleitenden Öffentlichkeitsbeteiligung wurde erneut das Büro Stadt und Handel aus Dortmund beauftragt. Die Arbeiten sind im Sommer 2024 gestartet.
Mehr über die aktuelle Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts – Fortschreibung 2024/2025
Einzelhandelsinformationssystem
Das Einzelhandelsinformationssystem macht den Einkaufsstandort Münster für Einzelhändler, Immobilieneigentümer, Investoren, Projektentwickler, politische Entscheidungsträger und die sonstigen Akteure des Handels sowie für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger transparenter. Es bietet vielfältige Auskunfts- und Informationsmöglichkeiten und trägt dazu bei, das Bewusstsein über die räumliche Versorgungs- sowie die Branchen- und Angebotsstruktur des Einzelhandels in Münster zu schärfen. Dadurch kann die qualitative Weiterentwicklung der Standort- und Angebotsstrukturen des Einzelhandels im Sinne einer städtebaulich und einzelhandelsstrukturell verträglichen Stadtentwicklung positiv unterstützt werden. Mehr zum Einzelhandelsinformationssystem
Monitoring zur Einzelhandelsentwicklung
Das Monitoring zur Einzelhandelsentwicklung ist integraler Bestandteil des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts und dient der Umsetzungs- und Erfolgskontrolle. Gleichzeitig liefert es Hilfestellungen für die Entscheidungsfindung zu planerischen Fragestellungen. Grundlage ist die Einzelhandelsdatenbank, die seit Anfang der 90er Jahre kontinuierlich gepflegt und weiterentwickelt wurde. Seit gut 20 Jahren findet eine Vollerhebung der Einzelhandelseinrichtungen im dreijährigen Rhythmus statt. Die letzte Vollerhebung wurde zum Jahresende 2021 durchgeführt und bietet die Möglichkeit, die Entwicklungen vergangener Jahre analysieren zu können. In den Zwischenjahren wird jeweils zum Stichtag 31. Dezember ein aktualisierter Datenstand auf der Basis verfügbarer Verwaltungsinformationen zum Einzelhandel festgelegt (partielle Erhebung). Über die räumliche und strukturelle Einzelhandelsentwicklung in Münster liegt somit ein lückenloses Bild vor.
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