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Folgende Bebauungspläne sind bereits rechtskräftig:
Angelmodde / Gremmendorf
- Bebauungsplan Nr. 552: Gremmendorf - Wiegandweg (PDF, 601 KB)
- Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 552 (PDF, 64.3 KB)
- Bebauungsplan Nr. 553: Gremmendorf - Albersloher Weg / Angelsachsenweg (PDF, 2.58 MB)
- Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 553 (PDF, 59.7 KB)
- Bebauungsplan Nr. 555: Angelmodde - Heidestraße / Zum Erlenbusch / Buschstraße (PDF, 2.38 MB)
- Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 555 (PDF, 54.1 KB)
- Erhaltungs- und Gestaltungssatzung in der Siedlung "Zum Erlenbusch" (PDF, 757 KB)
- Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde - Schlesienstraße / Ostpreußenstraße (PDF, 1.93 MB)
-
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 556
(PDF, 94.6 KB)
Coerde
- Bebauungsplan Nr. 549: Coerde – Coerheide / Igelpatt / Dachsleite / Biberweg / Mümmelmannpfad / Bisamgang (PDF, 1.76 MB)
- Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 549 (PDF, 53.1 KB)
- Erhaltungs- und Gestaltungssatzung in der Siedlung "Dachsleite / Igelpatt / Bisamgang / Mümmelmannpfad / Biberweg" (PDF, 448 KB)
- Bebauungsplan Nr. 550: Volbachweg / Wesselerweg (PDF, 561 KB)
- Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 550 (PDF, 63.6 KB)
Gievenbeck
- Bebauungsplan Nr. 234: Gronauweg (PDF, 6.59 MB)
- Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 234 (PDF, 42.7 KB)
- Bebauungsplan Nr. 546: Gievenbeck - Billerbeckweg / Ahausweg / Borghorstweg / Gievenbach (PDF, 1.82 MB)
- Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 546 (PDF, 113 KB)
Rumphorst / Uppenberg
- Bebauungsplan Nr. 186: Arndtstraße (PDF, 3.59 MB)
- Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 186 (PDF, 29.0 KB)
- Bebauungsplan Nr. 551: Rumphorstweg / Vivaldistraße (PDF, 3.18 MB)
- Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 551 (PDF, 235 KB)
Aufstellung von Bebauungsplänen
Im Gesamtkonzept (Beschluss im November 2012) ist der Einsatz unterschiedlicher Instrumente für die städtebauliche Entwicklung der Wohnstandorte vorgesehen:
- Bebauungsplanung mit der Zielsetzung, städtebaulich-gestalterische Qualitäten zu sichern bzw. festzulegen, das Parken und den Bau von Nebenanlagen zu ordnen sowie Neubaukonzepte zu ermöglichen
- Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für die Erfassung und Sicherung der städtebaulichen Eigenart bestimmter Siedlungstypen
- Denkmalschutz für ehemalige Britenwohnsiedlungen, die aus siedlungsgeschichtlichen, städtebaulichen und baugeschichtlichen Gründen in ihrer jetzigen Form zu erhalten sind.
Diese zeichnerischen und textlichen Festsetzungen gelten dann für die Nutzung, Bebauung und Gestaltung der Gebäude und Grundstücke in der Siedlung und sind für den Eigentümer dauerhaft bindend (Ortsgesetz/kommunale Satzung).
Neben der Aufstellung von Bebauungsplänen soll mit ergänzenden gestalterischen Vorgaben (Erhaltungs- und Gestaltungssatzung) und in einigen Planfällen auch mit dem Instrument Denkmalschutz das einheitliche Erscheinungsbild der ehemaligen Britenwohnsiedlungen gesichert bzw. die besondere Typik der Baugestaltung geschützt werden. Bei Standorten, an denen ein Abriss und Neubau vorgeschlagen ist, können beispielsweise Verfahren wie Mehrfachbeauftragung oder Wettbewerb innovative, zielgruppenorientierte Konzepte für die Neunutzung der (freien) Fläche aufzeigen und unterstützen.
Es gibt Wohnstandorte, bei denen bereits ein Bebauungsplan vorhanden ist oder bei denen die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben (Umgestaltung, Aus- und Anbauten) gemäß § 34 Baugesetzbuch (Gebot der Anpassung nach Art und Maß der baulichen Nutzung in/an die nähere Umgebung) beurteilt werden.
- Aktuelle Termine zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die Briten-Wohnstandorte
- Einsatz städtebaulicher Instrumente (PDF, 2.57 MB)
Hintergrundinformationen zum Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan ist eine kommunale Satzung, deren Vorschriften zur Nutzung, Bebauung und Gestaltung der Gebäude und Grundstücke für die Eigentümerin oder den Eigentümer dauerhaft bindend sind.
Im Bebauungsplan wird in der Regel abschließend definiert,
- ob
- mit welcher Nutzung
- wo auf dem Grundstück
- in welchem Bauvolumen (Grundfläche, Geschossigkeit/Höhe, Masse/Kubatur)
- in welcher Bauweise
- mit welcher Dachform, Dachausbaumöglichkeiten und Dachgestaltung
- in welchem Material und welcher Farbgebung
- ein Bauvorhaben errichtet werden darf.
Darüber hinaus macht ein Bebauungsplan häufig noch weitergehende Vorgaben beispielsweise zu
- Lage, Art (Garage, Carport, Stellplatz) und Gestaltung des Parkens auf dem Grundstück
- Lage, Art und Größe von Nebenanlagen auf dem Grundstück
- Gestaltungs- und Einfriedungsmöglichkeiten auf dem Grundstück
- beachtenswerten Geh-, Fahr- und/oder Leitungsrechten
- erhaltenswerten Bäumen.
Ein Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung (zeichnerischen Festsetzungen), ergänzenden textlichen Festsetzungen und einer Begründung.
Das Verfahren für die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger ist wesentlicher Bestandteil dieses Verfahrens.