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Häufige Fragen zu den Wohnstandorten
An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Immobilie kaufen möchte?
Da die Grundstücke und Gebäude dem Bund (und nicht der Stadt Münster) gehören, übernimmt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die Verwaltung und den Verkauf der Liegenschaften.
Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Britischen Wohnliegenschaften:
Axel Schümers
Telefon: 02 51/9 81 68-2 31
Telefax: 02 51/9 81 68-2 99
E-Mail: axel.schuemers@bundesimmobilien.de
Postanschrift:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Hauptstelle Dortmund - Sparte Verkauf
Hohenzollernring 48
48145 Münster
Die Vermarktung der Standorte durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erfolgt nach und nach und zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Auf den Internetseiten der BImA können Sie sich für einen Newsletter registrieren lassen, der per E-Mail über Vorankündigungen und veröffentlichte Exposés informiert.
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Welche Informationen liegen zu den Häusern vor und was wird in den Verkauf-Exposés veröffentlicht?
Die von der BImA im Internet veröffentlichten Exposés enthalten relevante Informationen (Grundstücksgröße, Baubeschreibung, planungsrechtliche Situation, Energieausweis, Kaufpreisvorstellung etc.) sowie den für das angebotene Objekt jeweils konkret zuständigen Ansprechpartner. Die BImA bietet den Kaufinteressenten zudem jeweils mehrere Besichtigungstermine vor Ort an. Diese Termine werden ebenfalls im Exposé genannt.
nach obenWann wird die Öffentlichkeit über Planungen für die einzelnen Wohnstandorte und den Verkauf der Häuser informiert?
Sofern ein sogenannter Bebauungsplan aufgestellt wird, werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in einer Bürgeranhörung über die allgemeinen Ziele der Planung informiert. Die jeweiligen Termine werden rechtzeitig in der Tagespresse und im Online-Auftritt der Stadt Münster bekannt gegeben. Bereits im Vorfeld der Veranstaltungen geben Aushänge im Stadthaus 3 (und im jeweiligen Stadtteil) den Bürgern die Gelegenheit, die Vor-Entwürfe des Bebauungsplans anzuschauen. Die überarbeitete Planfassung wird in der zweiten Stufe der Bürgerbeteiligung für die Dauer eines Monats im Stadthaus 3 öffentlich ausgelegt. Der Termin wird in der Tagespresse, im Amtsblatt und im Internet angekündigt. Während dieser Frist können Bürgerinnen und Bürger schriftliche (und mündlich zur Niederschrift erklärte) Anregungen geben. Der Start der Vermarktungsphase für die Wohnhäuser wird von der BImA in der Tagespresse sowie im Internet angekündigt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt nur, wenn ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Entsprechend des Wohnstandorte-Entwicklungskonzeptes ist dies nicht bei allen Standorten beabsichtigt. Über den Zeitpunkt des Verkaufs der betreffenden Häuser informiert die BImA.
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