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Regionalplan
Änderung des Regionalplans Münsterland - Beteiligungsverfahren
Der Regionalrat Münster hatte in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 beschlossen, den Regionalplan Münsterland zu ändern. Mit dem Änderungsverfahren sollen die textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Münsterland u. a. an die Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) sowie des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz (BRPH) angepasst werden.
Gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) konnten die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen in der Zeit vom 6. März bis einschließlich zum 30. September 2023 zum Planentwurf samt Begründung und zum Umweltbericht Stellung nehmen. Dazu lagen die Planunterlagen zur Änderung des Regionalplans Münsterland im o. g. Zeitraum öffentlich aus.
Die Auslegung bei den Kreisen und kreisfreien Städten in der Planungsregion erfolgt gemäß § 13 LPlG NRW ausschließlich elektronisch.