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Niederlassungserlaubnis
Blaue Karte EU
Wenn Sie im Besitz einer Blauen Karte EU sind, können Sie bereits nach 27 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Die Frist kann sich zudem verkürzen, wenn Sie ausreichende Deutschkenntnisse haben. Welche Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erfüllt werden müssen und welche Unterlagen Sie hierfür vorlegen müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.
Voraussetzungen
- Besitz der Blauen Karte EU für 27 bzw. 21 Monate
Sie sind seit 27 Monaten im Besitz einer Blauen Karte EU. Wichtig hierbei ist nicht nur der Besitz der Aufenthaltserlaubnis, sondern auch, dass Ihre Beschäftigung über den kompletten Zeitraum den Anforderungen der Blauen Karte EU (Gehaltsgrenze) entspricht.
Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau)? In diesem Fall genügt es, wenn Sie die Blaue Karte EU für 21 Monate besitzen. - Altersvorsorge
Sie haben mindestens 27 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet.
Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau)? In diesem Fall genügen 21 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. - Sicherstellung des Lebensunterhaltes
Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt Ihrer Familie ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel sicherstellen. Das heißt, Sie beziehen keine öffentlichen Leistungen wie z.B. Leistungen vom Jobcenter. - Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Dies können Sie durch die erfolgreiche Teilnahme am Test „Leben in Deutschland“ oder am Einbürgerungstest nachweisen. - Ausreichender Wohnraum
Sie und Ihre Familienangehörigen verfügen über ausreichend Wohnraum. Dies ist in der Regel der Fall, wenn jedem Familienangehörigen ab sechs Jahren 12 qm Wohnfläche (ohne Küche, Bad, WC) zur Verfügung steht. Für Kinder unter sechs Jahren ist eine Wohnfläche von 10 qm ausreichend. - Keine Straftaten
Sie dürfen nicht in Deutschland straffällig werden. Hierbei können schon Geldstrafen die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verhindern. - Krankenversicherung
Sie und Ihre Familienangehörigen müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Dies ist der Fall, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder über eine gleichwertige private Krankenversicherung verfügen. - Einfache Deutschkenntnisse
Sie verfügen über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache, dies entspricht dem Niveau A1.
Sofern Sie die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erfüllen, kann Ihnen ein unbefristeter Aufenthaltstitel ausgestellt werden.
Bitte mitbringen…
Wenn Sie die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis als Fachkraft beantragen möchten, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Ihren gültigen Reisepass
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Arbeitsvertrag
- Aktuelle Gehaltsabrechnungen
- Mietvertrag (und aktuelle Mietbescheinigung, sofern vorhanden)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Nachweis über die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- B1-Zertifikat bzw. A1-Zertifikat
- Test „Leben in Deutschland“ oder Einbürgerungstest
- Gebühr: 113,00 €
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Daher senden Sie uns bitte eine Terminanfrage.