Seiteninhalt
Familienzusammenführung
Ausländische Ehepartner
Wenn Sie einen Ehegatten haben, der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung beantragen. Dies setzt voraus, dass Ihr Ehegatte eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzt.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung wird Ihnen dann für das familiäre Zusammenleben mit Ihrem Ehegatten erteilt, also für das Führen der ehelichen Lebensgemeinschaft.
Bitte mitbringen…
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung zu Ihrem ausländischen Ehegatten beantragen oder verlängern wollen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Ihren gültigen Reisepass
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Arbeitsvertrag von Ihnen und Ihrem Ehegatten
- Aktuelle Gehaltsabrechnungen von Ihnen und Ihrem Ehegatten
- Mietvertrag (ggf. Nachweis über die aktuelle Miethöhe)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Eheurkunde
- Nachweis über A1-Deutschkenntnisse nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
- Gebühr: bis zu 100,00 €
Bitte bringen Sie zudem zu Ihrer persönlichen Vorsprache auch Ihren Ehegatten mit.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Daher senden Sie uns bitte eine Terminanfrage.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung zu Ihrem Ehegatten kann maximal für die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis Ihres Ehegatten ausgestellt werden. Dies gilt für die Erteilung und die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Sollte die Aufenthaltserlaubnis Ihres Ehegatten lang genug gültig sein oder Ihr Ehegatte bereits einen unbefristeten Aufenthaltstitel haben, wird die Aufenthaltserlaubnis in der Regel für zwei Jahre erteilt und verlängert.
Erwerbstätigkeit
Mit der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung ist Ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt. Das bedeutet, dass Sie einer Beschäftigung nachgehen oder sich selbstständig machen können.
Verfestigung
Wenn Sie sich fünf Jahre zum Zwecke der Familienzusammenführung in Deutschland aufgehalten und für diesen Zeitraum auch eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, können Sie die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Infoseiten zur Niederlassungserlaubnis.