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Familienzusammenführung
Deutsche Ehepartner/Kinder
Wenn Sie einen deutschen Ehegatten und / oder ein deutsches Kind haben, können Sie zu diesem Zweck eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung wird Ihnen für das familiäre Zusammenleben erteilt. Wenn Sie einen deutschen Ehegatten haben, wird die Aufenthaltserlaubnis also für das Führen der ehelichen Lebensgemeinschaft erteilt. Wenn Sie ein deutsches Kind haben, wird Ihnen die Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung der Personensorge für das Kind erteilt.
Bitte mitbringen…
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung zur Ihren deutschen Familienangehörigen beantragen oder verlängern wollen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Ihren gültigen Reisepass
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (z.B. Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag, Sozialhilfebescheid)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis Ihres Ehegatten oder Ihres Kindes
- Bei deutschen Ehegatten: Eheurkunde und Nachweis über A1-Deutschkenntnisse nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
- Bei deutschen Kindern: Geburtsurkunde des Kindes, ggf. Sorgerechtserklärung (bei unehelichen Kindern)
- Gebühr: bis zu 100,00 €
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Wenn die Aufenthaltserlaubnis zu Ihrem Ehegatten erteilt werden soll, ist zudem eine gemeinsame Vorsprache von Ihnen und Ihrem Ehegatten
Bitte beachten: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Daher senden Sie uns bitte eine Terminanfrage.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung wird in der Regel für drei Jahre ausgestellt.
Die Verlängerung ist anschließend ebenfalls für drei Jahre möglich.
Bei einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung zum deutschen Kind ist die Verlängerung in der Regel jedoch nur bis zur Volljährigkeit des Kindes möglich.
Erwerbstätigkeit
Mit der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung ist Ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt. Das bedeutet, dass Sie einer Beschäftigung nachgehen oder sich selbstständig machen können.
Verfestigung
Nach einer Dauer von drei Jahren, in denen Sie im Besitz der Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung zu Ihren deutschen Familienangehörigen sind, können Sie die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Infoseiten zum Thema.
Beachte: Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, ist dies als Familienangehöriger eines deutschen Staatsangehörigen auch bereits mit dem Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis möglich. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Einbürgerungsstelle