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Familienzusammenführung
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge besteht die Möglichkeit, dass die Eltern nach Deutschland nachziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass bislang kein personensorgeberechtigter Elternteil in Deutschland wohnt.
Der Nachzug von Geschwisterkindern ist in der Regel nicht möglich.
Bitte mitbringen…
Für die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung zu einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Gültiger Pass
- Aktuelles Passfoto
- Meldebestätigung
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Ein ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (z.B. Sozialhilfebescheid)
- Gebühr: bis zu 100,00 €
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung kann Ihnen maximal für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis Ihres Kindes erteilt werden. Zudem ist die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes möglich.
Erwerbstätigkeit
Mit der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung ist Ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt. Das bedeutet, dass Sie einer Beschäftigung nachgehen oder sich selbstständig machen können.