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Niederlassungserlaubnis
Fachkräfte
Wenn Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss verfügen und sich zum Zwecke der Beschäftigung als Fachkraft in Deutschland aufhalten, können Sie bereits nach drei bzw. zwei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.
Voraussetzungen
- Drei Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
Sie sind seit drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer qualifizierten Beschäftigung nach § 18a / § 18b AufenthG oder zum Zwecke der Forschung nach § 18d AufenthG.
Wenn Sie einen Berufsabschluss oder einen Hochschulabschluss in Deutschland erworben haben, reduziert sich die Frist auf zwei Jahre. - Beschäftigung als Fachkraft
Sie gehen weiterhin einer Beschäftigung als Fachkraft in einem qualifizierten Beruf nach. - Altersvorsorge
Sie haben mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet.
Sie haben eine Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen? In diesem Fall genügen 24 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. - Ausreichende Deutschkenntnisse
Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Dies entspricht dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. - Sicherstellung des Lebensunterhaltes
Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt Ihrer Familie ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel sicherstellen. Das heißt, Sie beziehen keine öffentlichen Leistungen wie z.B. Leistungen vom Jobcenter. - Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Dies können Sie durch die erfolgreiche Teilnahme am Test „Leben in Deutschland“ oder am Einbürgerungstest nachweisen. Darüber hinaus können Sie diese Kenntnisse mit einer abgeschlossenen Schulausbildung einer allgemeinbildenden Schule in Deutschland nachweisen. - Ausreichender Wohnraum
Sie und Ihre Familienangehörigen verfügen über ausreichend Wohnraum. Dies ist in der Regel der Fall, wenn jedem Familienangehörigen ab sechs Jahren 12 qm Wohnfläche (ohne Küche, Bad, WC) zur Verfügung steht. Für Kinder unter sechs Jahren ist eine Wohnfläche von 10 qm ausreichend. - Keine Straftaten
Sie dürfen nicht in Deutschland straffällig werden. Hierbei können schon Geldstrafen die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verhindern. - Krankenversicherung
Sie und Ihre Familienangehörigen müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Dies ist der Fall, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder über eine gleichwertige private Krankenversicherung verfügen.
Sofern Sie die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erfüllen, kann Ihnen ein unbefristeter Aufenthaltstitel ausgestellt werden.
Bitte mitbringen…
Wenn Sie die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis als Fachkraft beantragen möchten, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Ihren gültigen Reisepass
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Arbeitsvertrag
- Aktuelle Gehaltsabrechnungen
- Mietvertrag (und aktuelle Mietbescheinigung, sofern vorhanden)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Nachweis über die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- B1-Zertifikat (alternativ: Abschlusszeugnis)
- Test „Leben in Deutschland“ oder Einbürgerungstest (alternativ: Abschlusszeugnis)
- Gebühr: 113,00 €
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Daher senden Sie uns bitte eine Terminanfrage.
Erwerbstätigkeit
Mit der Niederlassungserlaubnis ist Ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt. Das bedeutet, dass Sie einer Beschäftigung nachgehen oder sich selbstständig machen können.