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Niederlassungserlaubnis
Familienangehörige von Deutschen
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu einem deutschen Familienangehörigen haben, können Sie bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn Sie weiterhin mit Ihren deutschen Familienangehörigen in einer familiären Lebensgemeinschaft wohnen.
Welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen und welche Unterlagen einzureichen sind, erfahren Sie auf dieser Seite.
Voraussetzungen
- Besitz der Aufenthaltserlaubnis seit drei Jahren
Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist es erforderlich, dass Sie seit drei Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung zu Ihren deutschen Familienangehörigen sind. - Familiäre Lebensgemeinschaft
Die familiäre Lebensgemeinschaft mit Ihrem deutschen Familienangehörigen muss weiterhin fortbestehen. Das bedeutet, dass sie weiterhin mit Ihrem deutschen Familienangehörigen zusammenwohnen oder (bei deutschen Kindern) regelmäßig die Personensorge für Ihr Kind ausüben. - Ausreichende Deutschkenntnisse
Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Dies entspricht dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. - Sicherstellung des Lebensunterhaltes
Sie können Ihren Lebensunterhalt (und den Lebensunterhalt Ihrer Familie) ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel sicherstellen. Das heißt, Sie beziehen keine öffentlichen Leistungen wie z.B. Leistungen vom Jobcenter. - Krankenversicherung
Sie und Ihre Familienangehörigen müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Dies ist der Fall, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder über eine gleichwertige private Krankenversicherung verfügen. - Keine Straftaten
Sie dürfen nicht in Deutschland straffällig werden. Hierbei können schon Geldstrafen die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verhindern.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen in der Regel eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Bitte mitbringen…
Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis als Familienangehöriger von Deutschen beantragen möchten, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Ihren gültigen Reisepass
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Arbeitsvertrag
- Aktuelle Gehaltsabrechnungen
- Mietvertrag (und aktuelle Mietbescheinigung, sofern vorhanden)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Sprachzertifikat B1
- Gebühr: 113,00 €
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Ihrem deutschen Ehegatten haben, sprechen Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Ehegatten vor.
Bitte beachten: Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Daher senden Sie uns bitte eine Terminanfrage.