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Niederlassungserlaubnis
Geflüchtete
Wenn Sie als Flüchtling oder Asylberechtigter durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt wurden oder als Resettlement-Flüchtling in Deutschland aufgenommen wurden, können Sie nach drei bzw. fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis müssen Sie mindestens drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein. Die Zeiten des Asylverfahrens werden mit angerechnet. Wenn Sie seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzen, sind die Anforderungen an die Erteilung der Niederlassungserlaubnis etwas geringer.
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Unterlagen für die Beantragung erforderlich sind, erfahren Sie auf dieser Seite.
Voraussetzungen
- Besitz der Aufenthaltserlaubnis seit fünf Jahren
Für die Niederlassungserlaubnis ist es erforderlich, dass Sie die Aufenthaltserlaubnis als Flüchtling oder Asylberechtigter bereits seit fünf Jahren besitzen.
Hierbei werden Zeiten des Asylverfahrens auf die Aufenthaltszeit angerechnet. - Gründe für die Asylberechtigung / Flüchtlingseigenschaft liegen weiter vor
Die Gründe für die Zuerkennung der Asylberechtigung / Flüchtlingseigenschaft müssen weiter vorliegen. Dies wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft. Die Prüfung erfolgt in der Regel drei Jahre nach der Anerkennung. Die Niederlassungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gründe weiterhin vorliegen. - Keine Straftaten
Sie dürfen nicht in Deutschland straffällig werden. Hierbei können schon Geldstrafen die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verhindern. - Hinreichende Deutschkenntnisse
Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis müssen Sie über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen. Dies entspricht dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
Sie haben einen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen? Super, dann verfügen Sie auch auf jeden Fall über die entsprechenden Deutschkenntnisse. - Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Dies können Sie durch die erfolgreiche Teilnahme am Test „Leben in Deutschland“ oder am Einbürgerungstest nachweisen. Der Test „Leben in Deutschland“ wird als Teil des Integrationskurses angeboten. - Überwiegend gesicherter Lebensunterhalt
Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist es erforderlich, dass Sie Ihren Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbseinkommen sicherstellen können. Das bedeutet, dass Sie Ihren Bedarf zu mindestens 51 % durch Ihren Job sicherstellen können. - Krankenversicherung
Sie und Ihre Familienangehörigen müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Dies ist der Fall, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder über eine gleichwertige private Krankenversicherung verfügen. - Ausreichender Wohnraum
Sie und Ihre Familienangehörigen verfügen über ausreichend Wohnraum. Dies ist in der Regel der Fall, wenn jedem Familienangehörigen ab sechs Jahren 12 qm Wohnfläche (ohne Küche, Bad, WC) zur Verfügung steht. Für Kinder unter sechs Jahren ist eine Wohnfläche von 10 qm ausreichend. - Geklärte Identität
Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist es erforderlich, dass Ihre Identität geklärt ist. Sie gilt als geklärt, wenn Sie über einen gültigen Nationalpass verfügen. Wenn Ihnen der Flüchtlingsstatus oder die Asylberechtigung zuerkannt wurde, ist Ihnen die Vorsprache bei der Botschaft zur Beantragung eines Reisepasses oder der Beschaffung alternativer amtlicher Dokumente und Urkunden jedoch nicht zuzumuten. Reichen Sie zur Prüfung bitte Dokumente ein, die Ihnen bereits vorliegen und machen Sie Angaben dazu, ob Sie sich über Verwandte oder Bekannte weitere Dokumente aus Ihrem Herkunftsland zusenden lassen können.
Sie möchten bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen? Dann müssen Sie zusätzlich die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsche Sprache beherrschen
Sie müssen die deutsche Sprache beherrschen. Dies entspricht dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Die Deutschkenntnisse müssen Sie durch ein entsprechendes Zertifikat nachweisen können. - Weit überwiegende Sicherstellung des Lebensunterhaltes
Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist es erforderlich, dass Sie Ihren Lebensunterhalt weit überwiegend durch Erwerbseinkommen sicherstellen können. Das bedeutet, dass Sie Ihren Bedarf zu mindestens 76 % durch Ihren Job sicherstellen können.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) erteilt werden.
Bitte mitbringen...
Wenn Sie als Flüchtling oder Asylberechtigter eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchten, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit (falls sie uns noch nicht vorliegen):
- Ihren gültigen Reiseausweis für Flüchtlinge
- Identitätsnachweise
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Arbeitsvertrag
- Aktuelle Gehaltsabrechnungen
- Mietvertrag (und aktuelle Mietbescheinigung, sofern vorhanden)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Sprachzertifikat (A2 oder C1)
- Test „Leben in Deutschland“ oder Einbürgerungstest
- Gebühr: bis zu 60,00 € (für den Reiseausweis)
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Daher senden Sie uns bitte eine Terminanfrage.