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Niederlassungserlaubnis
Jugendliche
Wenn Du als Minderjähriger eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung oder aus humanitären Gründen erhalten hast und bereits seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis hast, kannst Du eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Du hast bereits zu deinem 16. Geburtstag für fünf Jahre die Aufenthaltserlaubnis
- Du bist bereits volljährig (mindestens 18 Jahre alt) und fünf Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis.
Welche Voraussetzungen Du für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erfüllen musst, erfährst Du auf dieser Seite.
Niederlassungserlaubnis für Minderjährige (Voraussetzungen)
- Besitz der Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre
Du musst zu deinem 16. Geburtstag für fünf Jahre die Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Sollte dies nicht auf dich zutreffen, erfährst Du weiter unten („Niederlassungserlaubnis für Volljährige“) unter welchen Voraussetzungen du die Niederlassungserlaubnis bekommen kannst. - Lebensunterhalt oder Schulbesuch
Du musst den Lebensunterhalt durch Erwerbseinkommen, also durch Deine Arbeit, sicherstellen.
Hiervon kann abgesehen werden, wenn Du dich derzeit in einer Ausbildung befindest, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt, also z.B., wenn Du zurzeit einen Schulabschluss machst oder Dich in der Ausbildung befindest. - Passpflicht
Du verfügst über einen gültigen Reisepass Deines Heimatlandes. - Keine Straftaten
Du darfst nicht in Deutschland straffällig werden. Hierbei können schon Geldstrafen die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verhindern.
Niederlassungserlaubnis für Volljährige (Voraussetzungen)
- Besitz der Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre
Du musst seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein und die Aufenthaltserlaubnis bereits bekommen haben als du noch minderjährig warst (unter 18 Jahre). - Ausreichende Deutschkenntnisse
Du verfügst über ausreichende Deutschkenntnisse. Dies entspricht dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Die Deutschkenntnisse kannst du durch ein Sprachzertifikat nachweisen. Alternativ sind Deine Deutschkenntnisse auch nachgewiesen, wenn du einen Schulabschluss erworben hast (mindestens Hauptschulabschluss) - Lebensunterhalt oder Schulbesuch
Du musst den Lebensunterhalt durch Erwerbseinkommen, also durch Deine Arbeit, sicherstellen.
Hiervon kann abgesehen werden, wenn Du dich derzeit in einer Ausbildung befindest, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt, also z.B., wenn Du zurzeit einen Schulabschluss machst oder Dich in der Ausbildung befindest. - Passpflicht
Du verfügst über einen gültigen Reisepass Deines Heimatlandes. - Keine Straftaten
Du darfst nicht in Deutschland straffällig werden. Hierbei können schon Geldstrafen die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verhindern.
Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis müssen grundsätzlich alle Voraussetzungen erfüllt sein.
Ausschlussgründe
Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist ausgeschlossen, wenn
- ein Ausweisungsinteresse besteht
Ein Ausweisungsinteresse besteht immer dann, wenn Du wegen mindestens einer Straftat verurteilt wurdest. Hierbei ist es egal, ob Du zu Sozialstunden, einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe verurteilt wurdest. Aber auch, wenn du falsche Angaben bei z.B. Behörden machst, um einen Vorteil zu erhalten, kann dies bereits ein Ausweisungsinteresse darstellen. - Du zu einer Straftat verurteilt wurdest
Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist ausgeschlossen, wenn du zu mindestens 90 Tagessätzen oder einer dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt wurdest. - der Lebensunterhalt nicht gesichert ist
Wie zuvor bereits beschrieben, muss Dein Lebensunterhalt gesichert sein. Bei einem Schulbesuch kann hiervon abgesehen werden. Solltest du jedoch keine Schule besuchen, stellt der Bezug von Sozialhilfeleistungen einen Ablehnungsgrund dar.
Wenn Du einen dieser Punkte erfüllst, ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Dich leider nicht möglich.
Bitte mitbringen…
Wenn Du eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchtest, bringe bitte die folgenden Unterlagen mit (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Deinen gültigen Reisepass
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Arbeitsvertrag und aktuelle Gehaltsabrechnungen (sofern vorhanden) / Schulbescheinigung und letztes Schulzeugnis
- Mietvertrag (und aktuelle Mietbescheinigung, sofern vorhanden)
- Nachweis über Deine Krankenversicherung
- Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 (sofern erforderlich)
- Gebühr: 113,00 € (wenn du noch minderjährig bist: 55,00 €)
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Dir der Fall sein, werden wir Dich darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Daher sende uns bitte eine Terminanfrage.