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FAQ Einfamilienhäuser
Ist der Neubau von Einfamilienhäusern (EFH) in Münster verboten?
Heute wie auch künftig gibt es kein Verbot für Einfamilienhäuser. Weder in bereits bebauten Bereichen noch in neuen Baugebieten gibt es einen Ausschluss oder ein Verbot, neue Einfamilienhäuser zu errichten.
Was bedeutet dann die Formulierung "Es werden keine freistehenden Einfamilienhäuser vorgesehen" im neuen "Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung"?
Diese Formulierung entstammt dem Kapitel, welches sich mit der Erarbeitung der konkreten städtebaulichen Entwürfe beschäftigt. Der Passus ist als "anzustrebendes Ziel" gekennzeichnet.
Die städtebaulichen Entwürfe werden in den allermeisten Fällen von externen Planungsbüros erarbeitet, deswegen sind die Aussagen hier klar und knapp gefasst. Dies schließt aber nicht aus, dass in Ausnahmefällen, unter anderem wenn der städtebauliche Entwurf aufgrund von Grundstückszuschnitten und der Erschließungssituation keine Doppel- oder Reihenhäuser ermöglicht, auch freistehende Einfamilienhäuser geplant werden.
Schwerpunkt bei neuen Einfamilienhäusern sind aber aus den nachfolgenden Gründen Doppel- und Reihenhäuer:
- hohe Grundstückspreise in Münster
- allgemein hohe Bau- und Finanzierungskosten
- höherer Flächen- und Energieverbrauch bei freistehenden Einfamilienhäusern
Welche politischen Entscheidungen setzt die Stadtverwaltung Münster damit um?
Der Leitfaden zur klimagerechten Bauleitplanung basiert auf bereits vorhandenen Ratsentscheidungen (unter anderem zum Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030) und soll gebündelt die Belange von Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung und Baulandentwicklung aufzeigen.
Im Rahmen der "Planungswerkstatt 2030" hat sich der Rat in den Jahren 2016 bis 2018 mit großer Mehrheit darauf verständigt, grundsätzlich gemischte Quartiere zu entwickeln und dabei auch in den Außenstadtteilen eine Mindestdichte von 55 bis 65 Wohnungen je Hektar Nettowohnbauland nicht zu unterschreiten. Dies wird seitdem umgesetzt – zum Beispiel im Baugebiet Amelsbüren – Am Dornbusch, in dem circa 30 Prozent der Wohnungen auf Einfamilienhausgrundstücken und circa 70 Prozent im Geschosswohnungsbau entstehen sollen.
Die im Leitfaden enthaltenen Empfehlungen und Vorgaben werden in Bezug auf Einfamilienhäuser insofern bereits seit mehreren Jahren in dieser Form angewendet. Ziel ist es, für die unterschiedlichen Wohnungsbedarfe in Münster den bereits bestehenden Wohnungsmix sinnvoll und ausgewogen zu ergänzen, um eine nachhaltige Gesamtentwicklung der Stadt Münster zu erreichen.
Was für verschiedene Typen von Einfamilienhäusern gibt es?
Es gibt drei unterschiedliche Typen an Einfamilienhäusern:
- Freistehende Einfamilienhäuser: zu den seitlichen Grundstücksgrenzen hat das Haus jeweils einen Abstand
- Doppelhäuser: zu einer seitlichen Grundstücksgrenze hat das Haus einen Abstand, auf der anderen Seite ist es an das Nachbarhaus angebaut
- Reihenhäuser: an beiden seitlichen Grundstücksgrenzen ist das Haus an das jeweilige Nachbarhaus angebaut, einen Garten gibt es nur vor und hinter dem Haus
Wie viele Einfamilienhäuser stehen in Münster?
In Münster gibt es eine große Anzahl an Einfamilienhäusern im Bestand: Von den über 57.000 Wohngebäuden in Münster sind circa 60 Prozent Einfamilienhäuser und davon circa 12.000 freistehende Einfamilienhäuser (22 Prozent aller Wohngebäude). Aufgrund der demographischen Entwicklung werden diese Bestandseinfamilienhäuser in den kommenden Jahren verstärkt auf den Markt kommen.
Wie viele EFH-Neubauten sind absehbar in Münster geplant?
Insgesamt ist im vom Rat beschlossenen Baulandprogramm 2022 - 2030 die Entwicklung von neuen Baugebieten für circa 13.000 neue Wohnungen geplant, davon circa 11.500 Wohnungen im Geschosswohnungsbau und circa 1.700 Wohnungen im Einfamilienhaus-Segment. In Bezug auf die zu realisierenden, voraussichtlichen Wohnflächen entspricht das einer Aufteilung von circa 22 Prozent (Einfamilienhaussegment) zu 78 Prozent (Geschosswohnungsbau). Allein in den fünf städtischen Baugebieten (in Albachten, Kinderhaus, Amelsbüren, Angelmodde und Handorf), die derzeit erschlossen werden, gibt es circa 400 Einfamilienhausgrundstücke.
Nach welchen Kriterien vergibt die Stadt EFH-Baugrundstücke?
Städtische Einfamilienhausgrundstücke werden nach sozialen Kriterien zu fairen Preisen vergeben. Insbesondere Familien mit Kindern können auf Basis der städtischen Vergabekriterien ein Grundstück von der Stadt erhalten. Je nach Einkommenssituation und Anzahl der Kinder gibt es eine Reduzierung des Grundstückspreises.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im folgenden Leitfaden
Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung Münster
(PDF, 2.80 MB)