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Kreativkai und Stadthafen I
Mit dem Kreativkai hat in den 1990er Jahren die Erneuerung der Stadthäfen begonnen. Am Hafenbecken des Stadthafen I ist mittlerweile ein hochwertiger Standort mit modernen Büros und Dienstleistungen entstanden. Der Kreativkai ist einer der attraktivsten Freizeit- und Gastronomiestandorte der Stadt mit regionaler Ausstrahlung. In den kommenden Jahren wird der Fokus auf der Entwicklung des östlichen Teils im Norden des Stadthafen I liegen.
Stadthafen Nord: Ein neues Quartier zum Wohnen, Arbeiten und Leben
Wo früher die Osmo-Hallen standen, entsteht zwischen Stadthafen I und Schillerstraße ein neues Quartier zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Am so genannten Stadthafen Nord werden dadurch rund 770 neue Wohnungen geschaffen. Geplant sind außerdem ein viergruppiger Kindergarten, Büro- und Dienstleistungsnutzungen, Gastronomie und Hotels.
Insgesamt entsteht ein urbanes und nachhaltiges neues Stadtquartier, das mit seiner Nutzungsmischung erstmals auch Wohnraum am Hafen schafft. Es wird eine Wegevernetzung in die umliegenden Quartiere geschaffen, die für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende bis zur Hafenkante durchlässig sein wird.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 22. November 2023 eine Veranstaltung im Jovel statt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung informierten zu den Themen städtebauliche Konzeption, Hochbau, Wohnungsmix, Erschließung und verkehrlicher Abwicklung, Freiraum und Spielkonzeption und luden die Teilnehmenden zu einem gemeinsamen Austausch ein. Bis zum 18. Dezember 2023 waren die Bauleitplan-Vorentwürfe samt städtebaulicher Konzeption sowohl im Kundenzentrum Planen und Bauen als auch online einsehbar.
Soziale Erhaltungssatzung für das Hafen-, Hansa-, und Herz-Jesu-Viertel
Im Hafen-, Hansa-, und Herz-Jesu-Viertel soll die vorhandene Zusammensetzung der Bevölkerung vor strukturellen Veränderungen geschützt und Luxusmodernisierungen weitestgehend verhindert werden. Der Hauptausschuss der Stadt Münster hat am 19. Mai 2021 eine "Soziale Erhaltungssatzung" für die Grundstücke zwischen Bahnhofsbereich im Westen, Wolbecker Straße im Norden, dem Kanal im Osten und dem Hafenweg im Süden beschlossen. Für geplante bauliche Veränderungen an bestehenden Wohngebäuden muss ab sofort eine erhaltungsrechtliche Genehmigung beantragt werden. Dies gilt auch für bauliche Maßnahmen, die nicht einer Genehmigungspflicht nach der Landesbauordnung unterliegen (zum Beispiel Modernisierungen wie Einbau von Heizungsanlagen, Einbau hochwertiger Ausstattung). Auf bebaute Grundstücke im sozialen Erhaltungssatzungsgebiet hat die Stadt Münster ein Vorkaufsrecht.