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Bußgeldstelle
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Durch die Verkehrsüberwachung auf unseren Straßen wird die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer/innen deutlich verbessert, insbesondere dienen die Kontrollen der Geschwindigkeit dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden, z. B. Kinder und ältere Menschen. Einen nachhaltigen Erfolg kann es aber letztlich nur dann geben, wenn bei allen die Einsicht besteht, die Grundregeln des Straßenverkehrs zu beachten.
Übrigens: Die beste Geschwindigkeitskontrolle ist immer noch der Blick auf den eigenen Tacho.
Kontakt:
Die Bußgeldstelle ist Ihre Ansprechpartnerin für Ordnungswidrigkeiten aus dem Straßenverkehr.
Haben Sie wegen einer Verwarnungs- oder Bußgeldangelegenheit bereits Post erhalten, können Sie den/die Ansprechpartner/in aus dem Kopfbogen des Anschreibens entnehmen.
Haben Sie noch keine Post oder bereits bespielsweise eine Verwarnung in einer Parkangelegenheit (ein sogenanntes Knöllchen) erhalten, können Sie sich unter den nachfolgenden Telefonnmmern informieren. Die Sachbearbeiter/innen geben Ihnen gern Auskunft.
Parkverstöße: Tel. 02 51/4 92-
Durchwahlen: 32 42, 32 43, 32 45 oder 32 67
Abschleppmaßnahmen: Tel. 02 51/4 92-
Durchwahlen: 32 46, 32 47 oder 32 41
Vorabinformationen im Rahmen der Rotlicht- oder Geschwindigkeitsüberwachung: Tel. 02 51/4 92-32 78
Polizeianzeigen nach der StVO, Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße: Tel. 02 51/4 92-
Durchwahlen: 32 33, 32 31, 32 53, 32 32, 32 71, 32 37, 32 34, 32 48
Ordnungswidrigkeitenanzeigen im Zusammenhang mit Unfällen: Tel. 02 51/4 92-
Durchwahlen: 32 44, 32 39, 32 51, 32 36
Anzeigen nach dem Fahrpersonalgesetz oder Gefahrgutrecht: Tel. 02 51/4 92-
Durchwahlen: 32 35, 32 52
Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 121 SGB XI: Tel. 02 51/4 92-
Durchwahlen: 32 73, -32 55
Anzeige einer Ordnungswidrigkeit (sogenannte Privat- oder Drittanzeige)
Neben der Feststellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes können auch Privatpersonen Halt- und Parkverstöße zur Anzeige bringen.
Die sogenannte Privatanzeige/Fremdanzeige kann schriftlich bei der Stadt Münster, Ordnungsamt, Bußgeldstelle, 48127 Münster oder per E-Mail an bussgeldstelle@stadt-muenster.de erfolgen.
Die Anzeige muss ausreichend dokumentiert sein. Folgende Angaben zu der festgestellten Ordnungswidrigkeit sind zwingend erforderlich:
- Datum
- Tatzeit oder Zeitraum
- genaue Tatortangabe (Straße und Hausnummer)
- Festgestellten Verstoß bzw. die Feststellung einer Behinderung erläutern
- KFZ-Kennzeichen
- Fahrzeugart (PKW, LKW, Sonstiges)
- Fabrikat und Farbe des Fahrzeuges
- Foto zur Beweissicherung beifügen (vom Fahrzeug, der vorliegenden Behinderung, der Beschilderung/Markierung ...)
- Name und Anschrift des Anzeigenerstatters (Zeuge)
Die Bearbeitung des Verfahrens muss beweissicher und gerichtsfest erfolgen. Sie werden daher als Zeuge/Zeugin benannt. Ihre Zeugenschaft ist dabei umfänglich, sodass Ihr Name dem Betroffenen regelmäßig bereits im Anhörungsverfahren mitgeteilt wird. Ferner müssen Sie einverstanden sein, auch bei einem eventuellen gerichtlichen Verfahren zur Verfügung zu stehen. Bei mehreren festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten sind diese getrennt voneinander zur Anzeige zu bringen. Die Bußgeldstelle überprüft die eingegangene Privatanzeige auf Vollständigkeit und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.