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Spezielle Gewerbe
Mehr als nur Handel und Dienstleistungen
Gewerbe - unter diesen Begriff fallen nicht nur Handel und Dienstleistungsbetriebe. Alle Betriebe aus Industrie und Handwerk, die einer selbständigen und nicht freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, sind als Gewerbe anzusehen.
Auch wenn in Deutschland Gewerbefreiheit herrscht und für die Ausübung der meisten Gewerbe keine besondere Erlaubnis erforderlich ist - gibt es Ausnahmen.
Auf den nachfolgenden Seiten informieren wir zu den Themen
- Bewachungsgewerbe
- Makler-, Anlageberater, Bauträger- und Baubetreuergewerbe
- Reisegewerbekarte
- Taxen- und Mietwagenverkehr
- überwachungspflichtige Gewerbe sowie
- Versteigerungs- und Pfandleihgewerbe
Bei Fragen zögern Sie nicht und sprechen uns persönlich an.