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Sicherung von Baustellen
Verkehrsrechtliche Anordnungen (VRA)
Für Baustellen die sich auf den öffentlichen und faktisch öffentlichen Straßenraum auswirken, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung (VRA) erforderlich. Die Sicherungsmaßnahmen sind von der Straßenverkehrsbehörde anzuordnen! Vor Beginn solcher Arbeiten muss sich der für die Baustelle verantwortliche Unternehmer unter Beachtung des unten aufgeführten Merkblatts an die Straßenverkehrsbehörde wenden und eine VRA einholen. Diese VRA enthält Angaben bezüglich aufzustellender Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Angaben wie die Baustelle zu sichern ist.