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Allgemeines Ordnungswesen
Die zentrale Aufgabe des Bereiches Allgemeines Ordnungswesen besteht darin, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. In diesem Verwaltungsbereich wird ein breites, sehr differenziertes Aufgabenfeld abgedeckt. Für verschiedene Bereiche und Sachverhalte gibt es spezielle Vorschriften, welche auch Zuständigkeiten anderer (Sonder-)Ordnungsbehörden begründen, als Beispiele für typische Handlungsfelder seien jedoch folgende Beispiele exemplarisch genannt:
- Lärmschutz
- Verstöße gegen die Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung
- Sprengstoffangelegenheiten
- Jagdangelegenheiten
- Fischereiangelegenheiten
- Räum- und Streupflicht (Anliegerpflichten)
- Große und gefährliche Hunde
- Ordnungsbehördliche Bestattungen
- Sicherheit auf öffentlichen Veranstaltungen im Freien
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den weiteren Seiten oder bei den jeweils genannten Ansprechpersonen.
Sicherheitspoller
Zur Absicherung von ausgewählten öffentlichen Veranstaltungsflächen und Plätzen von besonderer Bedeutung sind für verschiedene Bereiche in der Innenstadt von Münster feste und versenkbare Sicherheitspoller installiert. Der Einsatz dieser Anlagen wird durch das Ordnungsamt koordiniert.
Die Sicherheitspoller dienen grundsätzlich dazu, die Sicherheit auf Veranstaltungen zu erhöhen.