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Gaststätten
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein. Der Betrieb einer Gaststätte ist erlaubnispflichtig, sobald Alkohol ausgeschenkt wird. Das Gaststättengesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Betriebsarten, von der Diskothek bis hin zur Trinkhalle.
Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
Antragsformular und benötigte Unterlagen: Gaststättenerlaubnis
Vorübergehende Gestattungen
Zu besonderen Anlässen, wie zum Beispiel Volksfesten, Schützenfesten und Sportveranstaltungen, kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden. Sollten Sie im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte mit Schankerlaubnis (zum Ausschank alkoholischer Getränke) sein, tritt diese anstelle der Gestattung. Eine vorübergehende Gestattung im gaststättenrechtlichen Sinne ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Die Reisegewerbekarte ist bei der entsprechenden Veranstaltung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Für Veranstaltungen, die nicht im Bezirk Mitte stattfinden, ist die jeweilige Bezirksverwaltungsstelle für die vorübergehenden Gestattungen zuständig
Bitte denken Sie daran, dass gerade im Gaststättengewerbe diverse rechtliche Vorgaben aus den Bereichen Nichtraucherschutz, Jugendschutz, Hygienerecht u. a. zu beachten sind. Da diese komplexe Rechtsmaterie hier nicht vollständig dargestellt werden kann, empfiehlt es sich, in der Planungs- und Vorbereitungsphase mit den hier genannten Ansprechpersonen des Ordnungsamtes per E-Mail oder telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Antragsformular und benötigte Unterlagen: vorübergehende Gestattungen