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Güterkraftverkehr
Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, die ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen haben. Nationaler und EU-weiter gewerblicher Güterkraftverkehr ist nach dem Güterkraftverkehrsgesetz und der EG-Verordnung Nr. 1072/2009 erlaubnis- bzw. lizenzpflichtig.
Als Antragsteller/in müssen Sie die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:
- finanzielle Leistungsfähigkeit,
- Zuverlässigkeit und
- fachliche Eignung.
Einzelheiten zum Nachweis der fachlichen Eignung erfahren Sie bei der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Münster, Christiane Leißing, Telefon 02 51/7 07-3 29.
Für die Genehmigungserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Eigenkapitalbescheinigung,
- Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister "zur Vorlage bei einer Behörde"
(zu beantragen beim Meldeamt)
- Bescheinigung in Steuersachen Ihres Finanzamtes
- Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die fachliche Eignung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des örtlich zuständigen Insolvenzgerichts
- Auszug aus der Schuldnerkartei des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts
Für die Anzeige und Antragstellung auf Überprüfung einer neuen Geschäftsführung oder einer neuen Verkehrsleitung, können Sie den entsprechenden Antrag verwenden.
Antrag auf Überprüfung der Geschäftsführung
Für die Überprüfung der Geschäftsführung oder Verkehrsleitung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des örtlich zuständigen Insolvenzgerichtes
- Auszug aus der Schuldnerkartei des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
Antrag auf Überprüfung der Verkehrsleitung
Für die Überprüfung der Verkehrsleitung benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:
- Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die fachliche Eignung
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (Geschäftsbesorgungsvertrag und aktuelle Anmeldebestätigung der Sozialversicherungsträger)