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Elektro-Tretroller
Voraussetzungen zum Führen eines Elektro-Tretrollers
Die Bundesregierung hat mit Erlass der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung Elektro-Tretroller seit dem 15. Juni 2019 für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Neben der privaten Nutzung gibt es in Münster mehrere Anbieter, die ihre E-Tretroller stationslos zum Verleih anbieten. Es gelten bestimmte Voraussetzungen für die Nutzung sowie Verhaltensregeln, die beachtet werden müssen.
Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Es muss eine behördliche Betriebserlaubnis vorliegen.
- Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung
- Am Roller muss eine Versicherungsplakette angebracht sein, sie wird von den Versicherungen ausgegeben.
- Ein Führerschein ist nicht notwendig.
- Das Mindestalter zum Führen eines Elektro-Tretrollers beträgt 14 Jahre.
- Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.
- Fahren darf man auschließlich auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Sind keine Radverkehrsflächen vohanden, muss auf der Straße gefahren werden.
- Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist verboten.
- Abgestellt werden Elektro-Tretroller wie Fahrräder auf Gehwegen, vorzugsweise aber an den durch die Stadt Münster gekennzeichneten Flächen.
- Nebeneinander Fahren ist verboten.
- Es darf nicht zu Zweit auf einem Roller gefahren werden.
- Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer
- Auf den Radverkehr ist Rücksicht zu nehmen.
- Es gilt das allgemeine Rücksichtnahme-Prinzip. Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmende sind auszuschließen.
Behindernd abgestellte E-Tretroller
Leider werden die Verhaltensregeln nicht von allen Verkehrsteilnehmern beachtet. Vermehrt werden E-Tretroller rücksichtslos auf Geh- und Radwegen oder in Grundstückszufahrten abgestellt, wodurch Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer entstehen. Ein solches Verhalten wird seitens der Stadt Münster nicht geduldet. Sollten Sie einen E-Tretroller bemerken, der z. B. verkehrsbehindernd abgestellt wurde, können Sie sich direkt an den Verleihanbieter wenden. Dieser wird den gemeldeten E-Tretroller zuverlässig innerhalb kurzer Zeit im Stadtgebiet umsetzen. Anzugeben sind nur der Straßenname mit Hausnummer und eine kurze Problembeschreibung.
Die Kontaktdaten:
Tier Mobility
c/o WeWork
Eichhornsstr. 3
10785 Berlin
E-Mail: support@tier.app
Tel. 0 30/56 83 86 51
Bolt Services DE GmbH
c/o Factory Berlin
Rheinsberger Str. 76/77
10115 Berlin
E-Mail: germany-rentals@bolt.eu
Tel. 0 30/5 68 37 39 89
Voi Technology Germany GmbH
Kaufingerstraße 24
c/o Unicorn Workspaces
80331 München
E-Mail: support@voiapp.io
Tel. 01 57/35 99 32 70
Alle Anbieter benötigen folgende Infos: Straßenname, Hausnummer, Postleitzahl, Nummer des E-Tretrollers oder das Kennzeichen und eine kurze Problembeschreibung.
Parkzonen für E-Tretroller
Am 24. April 2023 hat die Stadt Münster damit begonnen, Bereiche der Innenstadt und der Weseler Straße als Parkzonen für E-Tretroller auszuweisen. Die nicht als Parkzonen ausgewiesenen öffentlichen Flächen in diesen Bereichen werden zu Parkverbotszonen erklärt. In diesen Parkverbotszonen ist es nicht möglich sich von den E-Tretrollern abzumelden. Bis Ende des Jahres soll dieses Konzept auf die verkehrsrelevanten Flächen im Stadtgebiet ausgeweitet werden.
Weitere Informationen:
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Parkverbotszonen für E-Tretroller
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Elektrokleinstfahrzeuge – Fragen und Antworten
Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur - Bußgelder für E-Tretroller