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Handwerksrecht
Für das Handwerksrecht gelten die Bestimmungen der Handwerksordnung (HwO). Die HwO unterscheidet hierbei zwischen den zulassungspflichtigen, den zulassungsfreien und den handwerksähnlichen Gewerben.
Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften (selbständige Handwerker) gestattet. Regelmäßige Eintragungsvoraussetzung ist die Ablegung der Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk. Es bestehen weitere Möglichkeiten, sich mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eintragen zu lassen, z. B. die Beantragung einer Ausnahmebewilligung, die Einstellung eines Meisters. Fachbehörde ist die Handwerkskammer. Es wird deshalb empfohlen, vor Aufnahme eines Handwerksbetriebes, insbesondere eines zulassungspflichtigen Handwerksbetriebes, Kontakt zur Handwerkskammer Münster aufzunehmen und sich dort beraten zu lassen.
Adresse:
Handwerkskammer Münster
Bismarckallee 1, 48151 Münster
Postanschrift:
Handwerkskammer Münster
Postfach 34 80, 48019 Münster
Tel. 02 51/52 03-215
Fax 02 51/52 03-218
Kontakt: Jan Schwering
E-Mail: jan.schwering@hwk-muenster.de
E-Mail: info@hwk-muenster.de
Internet: www.hwk-muenster.de