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Abschleppmaßnahmen
Fahrzeug weg! Und jetzt?
Fahrzeuge, die Parkplätze für außergewöhnlich Gehbehinderte blockieren, Geh- und Radwege so zustellen, dass ein Kinderwagen nicht mehr passieren kann, in Fußgängerzonen parken oder eine Ladezone behindern, werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Ist Ihr Fahrzeug abgeschleppt worden, informiert Sie die Leitstelle der Polizei unter der Telefonnummer: 02 51/2 75-25 00 über den Standort.
Wenn Sie das Auto beim Abschleppunternehmen abholen, müssen Sie Folgendes bereithalten:
- Ihren Personalausweis
- Den Fahrzeugschein des abgeschleppten Autos
Die Abschleppkosten können direkt beim Abschleppunternehmen gezahlt werden.
Welche Kosten entstehen bei der Abschleppmaßnahme?
Neben den Kosten für das Abschleppunternehmen fallen Verwaltungsgebühren an. Diese sind beim Abholen des Fahrzeuges zu entrichten. Ein Kostenbescheid kann bei Bedarf beim Ordnungsamt der Stadt Münster angefordert werden.
Außerdem wird ein Verwarnungsgeld festgesetzt. Dabei handelt es sich um ein gesondertes Verfahren, bei dem die Verwarnung durch Nichtzahlung abgelehnt, oder, soweit bereits ein förmlicher Bußgeldbescheid erlassen wurde, Einspruch erhoben werden kann. Bei Einstellung des Verwarnungsverfahrens, werden die Abschleppkosten nicht automatisch erstattet bzw. erlassen.
Die Höhe der Kosten berechnet sich nach Fahrzeugart, dem Zeitpunkt des Abschleppens und der Dauer, für die das Fahrzeug beim Abschleppunternehmen steht.
Kostenübersicht (ab 1.1.2024)
Die Kosten des Abschleppunternehmens und die Verwaltungsgebühren sind gemäß § 24 Ordnungsbehördengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 3 des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und § 77 VwVG NRW und der hierzu ergangenen Ausführungsverordnung (VwVG - VO VwVG NRW) zu erstatten.
Kosten des Abschleppunternehmens:
- Fahrzeuge bis 3,49t Montag bis Freitag im Zeitraum 6 bis 20 Uhr: 160,00 Euro
- Fahrzeuge bis 3,49t Montag bis Freitag im Zeitraum ab 20:01 bis 5:59 Uhr, sowie Samstag, Sonntag und Feiertag: 190,00 Euro
Kosten des Abschleppunternehmens bei Leerfahrt:
- Fahrzeuge bis 3,49t Montag bis Freitag im Zeitraum 6 bis 20 Uhr: 40,00 Euro
- Fahrzeuge bis 3,49t Montag bis Freitag im Zeitraum ab 20:01 bis 5:59 Uhr, sowie Samstag, Sonntag und Feiertag: 47,50 Euro
Für die Verwahrung der Fahrzeuge entstehen pro Tag Kosten in Höhe von 10,00 Euro. Die Beträge beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von zurzeit 19 Prozent. Die Höhe der Abschleppkosten richtet sich nach dem Einsatzzeitpunkt, zu dem die Vertragsfirma das abzuschleppende Fahrzeug erreicht.
Verwaltungsgebühr bei einer Leerfahrt, Versetzen des Fahrzeuges, Sicherstellung beim Abschleppunternehmen:
- Maßnahmen der Verkehrsüberwachung: 105,50 Euro
- Maßnahmen aus der Send- und Marktaufsicht : 87,00 Euro
- Kostenübersicht (ab 1.1.2024) als pdf (PDF, 11.1 KB)