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Gewerberegisterauskunft
Nach § 14 GewO darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an den Daten haben. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht.
Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der Behörde.
Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt 20 Euro und und wird mit Übersendung der Gewerbeauskunft in Rechnung gestellt.