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Bebauungsplanung
Stadthafen I - Bebauungsplan Nr. 541
Am 27. Juni 2012 hat der Rat der Stadt Münster den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 541 für den Bereich zwischen Albersloher Weg, Stadthafen I, Schillerstraße / Lütkenbecker Weg, Bundesstraße 51 mit dem Ziel gefasst, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Umsetzung des Masterplans Stadthäfen zu schaffen. Im Parallelverfahren erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplans (42. Änderung).
Die Entwürfe des Bebauungsplans sowie der 42. Änderung des Flächennutzungsplans haben vom 19. März bis zum 4. Mai 2018 öffentlich ausgelegen.
Für den Bereich südlich des Dortmund-Ems-Kanals (D-E-K) wurde vom Rat der Stadt Münster am 26. August 2020 der Bebauungsplan Nr. 618 aufgestellt. Die Fläche des Bebauungsplans Nr. 541 verringerte sich dadurch um den Bereich zwischen der Bundesstraße 51 und dem D-E-K.
Der Bereich südlich des Stadthafens I wurde als Teilbereich A am 26. August 2020 vom Rat der Stadt Münster als Satzung beschlossen. Dieser Teilbereich trat am 4. September 2020 in Kraft.
Am 19. Juni 2024 beschloss der Rat der Stadt Münster die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 649 für den Bereich am Albersloher Weg / Hafengrenzweg.
42. Änderung des Flächennutzungsplans
Das Verfahren zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren durchgeführt.
42. Änderung des Flächennutzungsplans