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Bebauungsplanung
Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete am „Alten Pulverschuppen“
Die Stadt Münster plant die Verlagerung der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete vom Gelände der ehemaligen York-Kaserne auf das Areal der früheren Kaserne „Alter Pulverschuppen" nördlich der Warendorfer Straße. Die von der Bezirksregierung Münster im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen betriebene Einrichtung wird maximal 500 Geflüchtete aufnehmen können. Diese werden dort temporär bis zum Abschluss ihrer Asylverfahren oder ihrer Zuweisung an eine Kommune untergebracht.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, sind die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Der Planentwurf zum Bebauungsplan war vom 23. September bis einschließlich 23. Oktober 2024 auf dieser Internetseite einsehbar. Während der Dauer der Veröffentlichung konnten bei der Stadtverwaltung Münster Stellungnahmen abgegeben werden.
Der Bebauungsplan Nr. 619 wurde vom Rat der Stadt Münster am 26. Februar als Satzung beschlossen. Im Parallelverfahren wurde die 91. Änderung des Flächennutzungsplans abschließend beschlossen.
Mit der Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt der Stadt Münster tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.
- Beschlussvorlage Nr. V/0801/2024
Bebauungsplan Nr. 619
- Plan (PDF, 1.90 MB)
- Textliche Festsetzungen (PDF, 62.5 KB)
- Begründung (PDF, 1.86 MB)
Für den Bereich wurde im Parallelverfahren die Flächennutzungsplanänderung abschließend beschlossen. 91. FNP-Änderung