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Bebauungsplanung
Künftiges Baugebiet Hiltrup-Ost
Der städtebauliche Wettbewerb für das neue Quartier Hiltrup-Ost ist entschieden. Die zuständige Fachjury hat die Arbeitsgemeinschaft Machleidt Städtebau + Stadtplanung GmbH aus Berlin in Zusammenarbeit mit Förder Landschaftsarchitekten GmbH (Essen) und Müller-Kalchreuth Planungsgesellschaft für Wasserwirtschaft mbH (Berlin) als Gewinnerin gekürt.
Um Ideen für die künftige Bebauung der Fläche nördlich der Straße Osttor in Münster-Hiltrup zu entwickeln, hatte die Stadt Anfang August 2023 einen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb gestartet. Insgesamt 19 Bürogemeinschaften nahmen an dem Wettbewerb teil.
Ausgezeichnete Entwürfe
Neben dem erstplatzierten Konzept zeichnete die Fachjury zwei weitere Entwürfe aus. Die Wettbewerbsbeiträge der zweiten Phase stellen wir Ihnen in der untenstehenden Präsentation vor. Eine ausführliche Dokumentation steht ebenfalls zur Verfügung.
Rund 150 Bürgerinnen und Bürger hatten im Vorfeld der Entscheidung auf einer öffentlichen Info-Veranstaltung Anfang Februar Hinweise und Anmerkungen zu den Konzepten gegeben. Auf den städtebaulichen Wettbewerb folgt nun ein Verhandlungsverfahren mit den drei Preisträgern. Darin entscheidet sich, welcher Entwurf als Grundlage für die weitere Planung und das anstehende Bauleitplanverfahren werden soll.
In dem geplanten Areal in Hiltrup-Ost entstehen in den kommenden Jahren mehr als 1.000 neue Wohneinheiten, 30 Kitagruppen und eine Grundschule. Qualitätsvolle Grün- und Freiraumverbindungen sollen das neue Quartier prägen. Der Siegerentwurf zeichne sich dahingehend durch attraktive Raumkanten sowohl zum Freiraum als auch innerhalb der Quartiere sowie durch eine Freiraumvernetzung zu den bestehenden Grünstrukturen aus, heißt es in der Begründung der Fachjury.
- Alle Wettbewerbsarbeiten in der Übersicht (PDF, 13.5 MB)
- Dokumentation des Wettbewerbs (PDF, 50.8 MB)
Häufige Fragen
Was sind die nächsten Schritte? Wann können sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen?
Der Zeitplan sieht eine Überarbeitung des städtebaulich-freiraumplanerischen Entwurfs durch einen Wettbewerbsteilnehmenden vor. Dieses erfordert ein formelles Vergabeverfahren, so dass mit einem überarbeiteten Entwurf bis Ende 2024 gerechnet wird.
Der dann überarbeitete städtebaulich-freiraumplanerische Entwurf bildet die Grundlage für das anschließende Bauleitplanverfahren in dessen Rahmen üblicherweise mindestens zwei weitere Öffentlichkeits-Beteiligungsmöglichkeiten stattfinden. Es wird mit einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) im zweiten bis dritten Quartal 2025 und mit einer Veröffentlichung der Planunterlagen (gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) im zweiten bis dritten Quartal 2026 gerechnet.
Wie stellt sich die Höhenentwicklung im Quartier dar?
Im Plangebiet ist eine homogene Höhenentwicklung mit drei- bis fünfgeschossigen Baukörpern vorgesehen.
Was passiert mit der Kirche?
Neben einem Bebauungsplan für den Wohnbereich (Wettbewerbsgebiet) werden auch weitere Bebauungspläne zu den Sportflächen inklusive Erweiterung sowie zu der beabsichtigten Zentrumsentwicklung erarbeitet. Die Kirche der St. Clemens-Gemeinde wird im zu erarbeitenden Bebauungsplan zum Zentrum betrachtet. Grundsätzlich befindet sich die Kirche nicht im städtischen Eigentum, daher obliegt der Umgang mit dem Gebäude der Kirchengemeinde.
Wurde die Bebauung der bestehenden Freifläche an der Straße „Am Herzkamp“ geprüft?
Die Fläche befindet sich außerhalb der Geltungsbereiche für das Baugebiet „Hiltrup-Ost“ und nicht im Eigentum der Stadt Münster. Darüber hinaus stellt der Flächennutzungsplan der Stadt Münster diesen Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dar. Eine Bebauung der Fläche ist nicht zulässig und aufgrund der diagonalen Zerschneidung durch eine dort verlaufende 110 kV-Hochspannungsleitung (samt notwendiger Freihaltungsflächen) deutlich einschränkt.
Wie viele Wohnungen werden öffentlich gefördert sein? Wie ist das weitere Verfahren zur Genehmigung der Förderung?
Gem. SoBoMü sollen 30 % der Wohneinheiten öffentlich gefördert werden. Außerdem wird eine Quartiersförderung für das Baugebiet angestrebt.
Grundsätzlich können Förderanträge nach Einreichung des Bauantrags bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. Grundsätzlich können nach erfolgreicher Vermarktung der Grundstücke die Förderanträge eingereicht und beschieden werden.
Soll Wohnen und Arbeiten im Quartier vernetzt werden, indem Büroflächen vorgesehen werden?
Vorbehaltlich der konkreten Ausarbeitungen des Bebauungsplans im Bereichs des zukünftigen Zentrums wird hier eine Büronutzung beabsichtigt.
Welche Unterbringungsmöglichkeiten wird es für Fahrräder geben?
Die privat zu errichtenden Fahrradstellplätze sind einfach zugänglich und möglichst überdacht auf dem eigenen Grundstück, anteilig im Gebäude und anteilig auf dem Weg zwischen Gebäude und öffentlichem Straßenraum, nachzuweisen. Öffentliche (Lasten-)Fahrradstellplätze für Besucherinnen und Besucher sind in angemessenen Umfang an neuralgischen Punkten, insbesondere in der näheren Umgebung der Wohnnutzung und an öffentlichen Parkanlagen mit hoch eingeschätzten Radverkehrsanteilen einzuplanen. Diese werden im Rahmen der konkreten Erschließungsplanung, die sich an den rechtskräftigen Bebauungsplan anschließt, berücksichtigt.
vgl. Auslobung zum Wettbewerb Seite 61, siehe Vorlage V/0248/2023
Soll das Osttor auch beidseitig mit einem Geh- und Radweg erschlossen werden?
Südlich der Straße Osttor befindet sich bereits ein Geh- und Radweg im Zweirichtungsverkehr. Gem. Auslobung zum städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb soll nördlich der Straße Osttor ein Fuß- und Radweg ergänzt werden.
vgl. Auslobung zum Wettbewerb Seite 58, siehe Vorlage V/0248/2023
Wie soll der Radverkehr an die Veloroute Kanalpromenade angebunden werden?
Gem. Fahrradnetz 2.0 (vgl. V/0249/2022) soll der Radverkehr über zwei Routen (Hauptroute Osttor (vgl. gelbe Linie) sowie Basisroute Erdelbach / Im Hain (vgl. blaue Linie)) an die Kanalpromenade angebunden werden.
Werden Bushaltestellen im neuen Quartier eingerichtet?
Es wird auf eine Linienbusführung durch das Plangebiet verzichtet, da die aktuellen Haltestelleneinzugsradien (von 300 – 500 m) eingehalten werden. So werden die bestehenden Linien auf den Hauptverkehrsachsen (Albersloher Weg und Osttor) gebündelt, um eine schnelle und direkte Linienführung zu ermöglichen. Aus diesem Grund wird neben der bestehenden Bushaltestelle „Loddenweg“ eine weitere Bushaltestelle an der Straße Osttor geplant.
vgl. Auslobung zum Wettbewerb Seite 63, siehe Vorlage V/0248/2023
Werden mögliche Lärm-Auswirkungen auf die bisher bestehende Bebauung untersucht?
Im Rahmen des anstehenden Bauleitplanverfahrens wird üblicherweise ein Lärmgutachten erstellt, das neben einer Untersuchung der Lärmsituation für das entstehende Baugebiet auch die Auswirkungen bei einer Realisierung des Vorhabens auf die umgebende Bestandsbebauung beinhaltet. Eine Information erfolgt somit im Rahmen des anstehenden Bauleitplanverfahrens. Sofern das Lärmgutachten zum dem Ergebnis kommt, dass Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen sind, werden diese realisiert. Der Planungsansatz einer autoarmen Quartiersentwicklung führt im Vergleich zu älteren Baugebieten voraussichtlich zu geringeren Emissionen im Plangebiet.
Wie wird die Wärmeversorgung im Quartier erfolgen?
In Abstimmung mit den Stadtwerken Münster sind verschiedene Energieversorgungsmöglichkeiten für das Plangebiet grundsätzlich denkbar: eine Kombination Fernwärme und lokale Nahwärmeversorgung; Abwasser-Wärmepumpe; Kanalwasser-Wärmepumpe sowie warme Nahwärme mit Geothermie. Die Investitionsentscheidung für die beste Lösung wird im weiteren Verfahren getroffen.
vgl. Auslobung zum Wettbewerb Seite 66, siehe Vorlage V/0248/2023
Wie werden die Belange von älteren Menschen (Altenpflege, altersgerechtes Wohnen, Arztpraxen etc.) berücksichtigt?
Gem. § 49 Abs. 1 Landesbauordnung NRW sind Wohnungen in Mehrfamilienhäusern grundsätzlich barrierefrei auszugestalten. Es sind insgesamt 20 Wohneinheiten als altengerechte Wohnungen vorzuhalten (z.B. mit Service- und Pflegeangeboten oder als ambulante Pflege-Wohngemeinschaft). Arztpraxen sind äquivalent zur Büronutzung (siehe Antwort Nr. 6) zu betrachten.
vgl. Auslobung zum Wettbewerb Seite 50, siehe Vorlage V/0248/2023
Wie groß werden die im Quartier entstehenden Grünflächen?
Im städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb wurde gefordert, dass ca. 20 % des Baugebiets für öffentliche Grünflächen vorzuhalten sind. Es sollte ein mindestens 0,4 ha großer öffentlicher und zusammenhängender Grünraum mit Aufenthaltsqualität zur Naherholung nachgewiesen werden. Der im Wettbewerbsverfahren erstplatzierte Entwurf weist neben dem Bestandsgrün (Vinnbüsche) ca. 6,4 ha öffentliche Grünflächen in Form von „Grünen Fingern“ zwischen den Quartieren und einer begrünten Umsäumung des Plangebietes auf. Die Grünflächen dienen der Deckung konkreter Erholungsbedarfe im Wohnumfeld und übernehmen im Sinne einer Multicodierung Funktionen der inneren Grünerschließung mit Fuß- und Radwegen, der Förderung der Biodiversität sowie des Regenwassermanagements.
vgl. Auslobung zum Wettbewerb Seite 64, siehe Vorlage V/0248/2023
Wird es im Quartier Einzelhandel und Gastronomie geben?
Es ist angedacht, Einzelhandels- und Gastronomienutzungen im Bereich des neuen Zentrums im Einmündungsbereich Osttor / Loddenweg zu konzentrieren. Hier soll ein vielfältiges Angebot zur Nahversorgung – nicht nur des neuen Quartiers, sondern von Hiltrup-Ost insgesamt – entstehen. Ziel ist es, einen Vollsortiment-Supermarkt (z.B. Edeka, Rewe) sowie einen Drogeriemarkt und ggf. einen Discounter sowie weitere kleinteilige Angebote zu realisieren. Auch weitere Räume für Dienstleister, Praxen und Büros sind denkbar.
Innerhalb des neuen Wohnquartiers selbst sind insofern allenfalls untergeordnete, einzelne Läden und Gastronomie denkbar, die der Versorgung des Gebiets dienen (vgl. § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO), sofern der zukünftige Bebauungsplan diese nicht ausschließen wird.
Wie viele Spielplätze sind im Baugebiet vorgesehen, mit welcher Größe und Qualität?
Im Plangebiet sind drei zentral gelegene und über das Gebiet verteilte Spielplätze vorzusehen. Einer ist in der Kategorie A (alle Altersgruppen), zwei in der Kategorie B/C (Klein- und Schulkinder) vorzusehen. Die Gesamtgröße der Spielplätze soll ca. 6.000 m² betragen. Die Qualität wird sich an den für Münster bekannten Standards orientieren.
vgl. Auslobung zum Wettbewerb Seite 65, siehe Vorlage V/0248/2023
Rückblick und Hintergrundinformationen
Vom 25. September bis zum 1. Oktober 2023 informierten wir Sie mit einer Ausstellung über die Rahmenbedingungen sowie das weitere Verfahren am roten Designkiosk K67 auf dem Parkplatz der Sportanlage des TuS Hiltrup. Dazu bestand am 29. September auch die Möglichkeit zu einem offenen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen des Stadtplanungsamtes. Eine Mitschrift der Fragen und Anregungen ist nun einsehbar.
- Niederschrift vom 29.09.2023 (PDF, 722 KB)
Die bislang überwiegend landschaftlich genutzte Fläche im Hiltruper Osten umfasst insgesamt rund 61 Hektar. Davon stehen etwa 24 Hektar (22,5 Hektar Wohnbaulandentwicklung und 1,5 Hektar Zentrumserweiterung) für eine städtebauliche Entwicklung zur Verfügung. Die restlichen Flächen sollen als Sportentwicklungsbereich sowie Ausgleichsflächen genutzt und qualifiziert werden.