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Schutz und Pflege
Bodendenkmäler schützen und pflegen
Bodendenkmäler sind, genau wie ihre oberirdischen Verwandten, die Baudenkmäler, das gemeinsame Kulturgut aller Menschen, das es zu schützen und zu erhalten gilt. Das ist in der Realität nicht immer ganz einfach, denn Bodendenkmäler sind vielfachen Gefährdungen und Veränderungen ausgesetzt. Für jedes Objekt muss individuell entschieden werden, wie es am besten erhalten oder, falls dies nicht möglich ist, dokumentiert werden kann.
In Artikel 18 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen ist dieses als gemeinsamer Auftrag formuliert, Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Kultur zu schützen. Dazu hat das Gesetz die Verantwortung für den Schutz und die Pflege von Bodendenkmälern auf mehrere Schultern verteilt: Auf den Eigentümer, der pfleglich mit seinem Bodendenkmal umgehen muss, auf die „öffentliche Hand“, welche die Belange der Bodendenkmäler bei Planungen zu berücksichtigen hat, auf die Behörden, die das Denkmalschutzgesetz vollziehen müssen, und auf das Fachamt, das die Beteiligten beraten und als Träger öffentlicher Belange die Interessen der Bodendenkmalpflege bei Planungen vertreten soll. Nur, wenn alle gut zusammenarbeiten, können Bodendenkmalschutz und -pflege gut gelingen.
Systematische Erfassung
Die Frage, wo sich Geschichtsträchtiges im Boden befindet, ist naturgemäß nicht leicht zu beantworten. Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts werden in Westfalen archäologische Fundstellen und Bodendenkmäler von Regionalforschern und Wissenschaftlern erfasst, gepflegt und untersucht. Anfänglich kümmerte sich vor allem die Altertumskommission für Westfalen darum, heute übernimmt diese Aufgabe die LWL-Archäologie für Westfalen und vertritt die amtliche Bodendenkmalpflege. Seit 1929 werden in dieser Einrichtung sämtliche Fundstücke, Fundstellen und Grabungsstätten zentral erfasst und kartiert. Funde und Akten werden dort aufbewahrt und fortgeführt. Auch die von der Stadt Münster bei den Ausgrabungen erhobenen Daten werden regelmäßig in die dortigen Bestände eingepflegt.
Bei der Erfassung sind nicht nur die Fundstellen selbst wichtig, sondern auch alle verfügbaren Informationen, die es dazu gibt. Kartographische, geologische, namenkundliche oder urkundliche Quellen liefern uns wichtige Erkenntnisse. Nur wenn alle Informationen zusammengeführt und ausgewertet werden, erfährt man, was das Besondere einer Fundstelle ist, was sie wichtig oder gar einzigartig und damit schützenswert macht.
Obertägig erhaltene Bodendenkmäler
Es wird zwischen den sichtbaren, obertägig erhaltenen und den unsichtbaren, noch im Boden befindlichen Bodendenkmälern unterschieden. Beide Kategorien benötigen andere Konzepte für Schutz und Pflege. Viele der obertägig erhaltenen Bodendenkmäler liegen abseits der Städte und Dörfer, in Wäldern und am Rand von Äckern. Allein schon Witterung und Umwelteinflüsse setzen ihnen kontinuierlich zu. Unbeobachtet sind sie oft noch anderen Bedrohungen ausgesetzt, vielfach aus Unwissenheit. Sowohl die landwirtschaftliche Bodennutzung, verschiedene Bautätigkeiten als auch unsere Freizeitgestaltung können ein Bodendenkmal nachhaltig schädigen. Es besteht daher das Ziel, sie in ihrer sichtbaren Substanz zu erhalten und ihre Wahrnehmbarkeit für die Öffentlichkeit zu stärken. Wenn Bürgerinnen und Bürger rücksichtsvoll und behutsam mit den Bodendenkmälern umgehen, die ihnen auf Wanderungen, Radtopuren oder bei beruflichen Tätigkeiten begegnen, helfen sie mit, die einzigartigen Zeugnisse der Vergangenheit zu bewahren.
Vielfältige Herausforderungen bei der Erhaltung
Bodendenkmäler zu erhalten bedeutet eine große Herausforderung, da sie, im Gegensatz zu den meisten Baudenkmälern, nicht weiter genutzt und in das tägliche Leben eingebunden werden. Sie geraten in der Regel erst in den Blickpunkt, wenn ihre Existenz gefährdet ist, etwa im Falle einer Baumaßnahme oder einer landwirtschaftlichen Nutzung des Bodens. Im Stadtgebiet von Münster gibt es verschiedene Arten von Bodendenkmälern, von denen jede anders ausgeprägt ist und deshalb eine angepasste Form des Schutzes und der Pflege benötigt.
Zu den großflächig erhaltenen Bodendenkmälern Münsters zählt das Areal der ehemaligen Zitadelle aus dem Jahr 1661, das als Bestandteil eines innerstädtischen Naherholungsgebiets zum Schlossgarten gehört und damit in das Schutz- und Pflegekonzept dieser Grünflächen eingebunden ist. Eine lineare Form besitzt der ab 1724 erbaute Max-Clemens-Kanal, der sich über eine Länge von 38 Kilometern, davon 10,4 Kilometer im Stadtgebiet Münsters, erstreckt. Der für ihn typische geradlinige Verlauf konnte in weiten Teilen erhalten, in anderen Bereichen zumindest gekennzeichnet werden.
Im ländlichen Bereich des Stadtgebietes sind es die Reste der Landwehren an den Außengrenzen der ehemaligen Kirchspiele von Münster, die schützenswert sind. Die für sie typische Anlage aus mehreren Wällen und Gräben gilt es daher, zu erhalten und in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu rücken. Andere Bodendenkmäler wiederum befinden sich vereinzelt und punktuell in der Landschaft, wie etwa die bronzezeitlichen Hügelgräber bei Handorf und Hiltrup oder die mittelalterliche Turmhügelburg Haskenau bei Handorf. Zu ihrem Schutz werden zum Beispiel Freiräume in ihrer Umgebung gelassen, um ihre Wirkung als prägende Elemente der Kulturlandschaft zu betonen.
Bodendenkmäler sichern durch Ausgraben
Befindet sich ein Bodendenkmal vollständig im Boden, ist es so lange geschützt, wie keine Bodeneingriffe erfolgen und die natürlichen Faktoren wie Erosion oder Hochwasser es zu zerstören drohen. Erst, wenn die betreffenden Flächen bebaut oder stärker genutzt werden sollen, bedeutet dies: Hier muss ausgegraben und das Bodendenkmal ins Archiv verlagert werden. Auch, wenn es dann an seinem ursprünglichen Standort anschließend nicht mehr vorhanden ist, bleibt es doch nachvollziehbar dokumentiert. Man verwendet dafür auch den Begriff „Sekundärerhalt“.
In der Stadt sind es die zunehmende Verdichtung der Flächen, die Umnutzung und Modernisierung vorhandener Strukturen die Bodendenkmäler in ihrem Bestand gefährden. Immer stärker wird historische Bodensubstanz für den Bau tiefgreifender Gebäude aufgegeben. Ein Bodendenkmal zu sichern bedeutet in solchen Fällen, es auszugraben. Durch die minutiöse Dokumentation, die dabei angefertigt wird, durch die Funde, die als „beweglicher“ Teil des Bodendenkmals geborgen und archiviert werden, ist es für die Zukunft konserviert. Die Fläche kann anschließend freigegeben und neu genutzt werden. In den ländlichen Gebieten Münsters konnten auf diese Weise schon zahlreiche vorgeschichtliche oder mittelalterliche Siedlungs- und Bestattungsplätze ausgegraben und damit gesichert werden.