Seiteninhalt
Denkmalbereichssatzung
Besondere Gebiete durch Satzung schützen
Denkmalbereiche werden, anders als Einzeldenkmäler, durch eine Satzung der Kommune unter Schutz gestellt. In der Satzung wird detailliert das Gebiet ausgewiesen, für das sie gilt. Es wird erläutert, aus welchen Gründen das jeweilige Gebiet als Denkmalbereich festgesetzt wird. Zudem werden Pläne, Zeichnungen oder andere Darstellungen der zu schützenden Silhouette, der baulichen Abfolge der Stadt- oder Ortsbilder, Gesamtanlagen oder Einzelbauten beigefügt. Auch die für das Erscheinungsbild notwendige Umgebung – das können Freiräume, Freiflächen oder Sichtbezüge sein – werden berücksichtigt. Alle Informationen, Begründungen und Darstellungen werden zum Bestandteil der Satzung erklärt.
Mit Verabschiedung der Satzung ist der entsprechende Bereich denkmalrechtlich geschützt. Um bauliche Maßnahmen im geschützten Bereich durchzuführen, ist – wie bei Einzeldenkmälern – eine Erlaubnis gemäß Denkmalschutzgesetz notwendig.